Phasen ohne Erwerbstätigkeit: was mit Ihrer 2. Säule geschieht.
Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Sabbatical, lange Krankheit: Ihr BVG stoppt nicht, wird aber auch nicht genährt. So wird jede Phase behandelt und welche Risiken zu beachten sind.
Ein beruflicher Werdegang verläuft fast nie linear. Arbeitslosigkeit, Mutterschaftsurlaub, Sabbatical, lange Krankheit, Übergang zwischen zwei Stellen — jede Unterbrechung hat eine Auswirkung auf Ihre 2. Säule. In der Regel nicht dramatisch, aber zu kennen, um Guthaben nicht zu verlieren oder schlummern zu lassen.
Fall 1 — Arbeitslosigkeit
Sie sind bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet und beziehen Taggelder. Ihr BVG wird je nach Höhe des Taggelds auf zwei Weisen behandelt:
| Situation | BVG-Beitrag? | Risikodeckung? |
|---|---|---|
| Taggelder > CHF 22 680/Jahr (BVG-Schwelle 2025) | Ja — Beiträge durch die Arbeitslosenkasse an die Auffangeinrichtung BVG einbezahlt | Ja (Tod, Invalidität) |
| Taggelder < CHF 22 680/Jahr oder Praktikum / Ausbildung | Nein — keine obligatorische Beitragspflicht | Oft sistiert |
| Ohne Arbeitslosentaggeld (Anspruch ausgeschöpft) | Nein | Sistiert — Guthaben in Freizügigkeit übertragen |
Fall 2 — Mutterschaftsurlaub
In der Schweiz dauert der gesetzliche Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen (16 in einigen Kantonen). Während dieses Urlaubs:
- Sie beziehen die Mutterschaftsentschädigung (80 % des Lohns, plafoniert auf CHF 220/Tag in 2024).
- Ihr Arbeitsvertrag bleibt bestehen — Sie bleiben bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers versichert.
- Die BVG-Beiträge laufen weiter (oft auf der Entschädigung, manchmal auf dem vollen Lohn gemäss Reglement berechnet).
- Die Risikodeckung (Tod, Invalidität) bleibt aktiv.
Über den gesetzlichen Urlaub hinaus, falls Sie einen zusätzlichen unbezahlten Urlaub nehmen, wird die Aufrechterhaltung des BVG zu einem Verhandlungsthema mit dem Arbeitgeber (oft mit freiwilliger Aufrechterhaltung — siehe Fall 4).
Fall 3 — Sabbatical
Kein gesetzlicher Rahmen in der Schweiz — es handelt sich um eine freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Drei gängige Konstellationen:
| Sabbatical-Typ | BVG-Status |
|---|---|
| Kurzer unbezahlter Urlaub (≤ 1 Monat) | Oft ohne Unterbruch aufrechterhalten (HR-Politik des Arbeitgebers) |
| Mittlerer unbezahlter Urlaub (1-3 Monate) | Oft sistiert. Aufrechterhaltung durch freiwillige Beiträge möglich (Arbeitnehmer zahlt eigenen + Arbeitgeber-Anteil) |
| Langer Urlaub (3-12 Monate) | Austritt aus dem Bestand, Übertragung in Freizügigkeit. Wiederaufnahme bei Rückkehr, falls der Arbeitgeber die Stelle hält |
Fall 4 — Langzeiterkrankung
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit schützen zwei Mechanismen Ihr BVG:
- Während teilweiser oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (mit Krankentaggeld- oder Erwerbsausfallentschädigung): Die BVG-Beiträge laufen in der Regel weiter, meist prämienbefreit über die Erwerbsausfallversicherung des Arbeitgebers. Für Sie gratis.
- Bei einer von der IV anerkannten Invalidität (Grad ≥ 40 %): Die Kasse zahlt Ihnen eine BVG-Invalidenrente, ergänzend zur IV-Rente. Die Berechnung hängt von Ihrem Guthaben und vom Reglement ab.
Wichtig: Die Risikodeckung bleibt während der Krankheit aktiv. Verstirbt jemand im Krankenstand, erhalten die Angehörigen die normale Hinterlassenenrente.
Der spezifische Fall des Übergangs zwischen 2 Stellen
Wenn Sie eine Stelle für eine andere verlassen, gibt es zwei Szenarien:
Maria hat 3 Monate ohne Anstellung zwischen den beiden Stellen. BVG-Guthaben beim Austritt: CHF 145'000.
- BVG-Guthaben beim Austritt
- CHF 145 000
- Übergangsdauer
- 3 Monate
- Keine Anmeldung bei der ALV
- Persönliche Wahl
- Schritt 1: Übertragung in Freizügigkeit
- Obligatorisch innert 6 Monaten nach Austritt
- Schritt 2: Übertragung an neue Kasse
- Bei Stellenantritt nach Mitteilung der neuen Kasse
- Risikodeckung während der 3 Monate
- ⚠ Oft sistiert ausser vorübergehende private Versicherung
Die langfristigen Folgen
Jede Phase ohne Beiträge schafft eine Vorsorgelücke. Auf 35 Karrierejahre stellen 3-5 kumulierte Jahre ohne Beiträge typischerweise 10-15 % weniger Pensionsguthaben dar. Zwei Lösungen zum Auffüllen:
- BVG-Einkäufe — vollständig steuerlich abziehbar. Siehe unseren eigenen Artikel.
- 3. Säule 3a — individuelle Zusatzvorsorge, plafoniert, aber kumulierbar.
Die Checkliste nach jeder Unterbrechung
- Die Schlussbescheinigung Ihrer ehemaligen Kasse am Ende der Anstellung prüfen (übertragener Betrag, Datum, Empfänger).
- Innert 6 Monaten die Übertragungsanweisung an die Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl geben — sonst übernimmt die Auffangeinrichtung standardmässig.
- Korrespondenz und Kontonummern aufbewahren (selbst alte vergessene Konten können wieder auftauchen).
- Bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit die Übertragung des Freizügigkeitsguthabens in die neue Pensionskasse verlangen — nicht automatisch.
- Einkäufe in den folgenden Jahren vorausplanen, um die Lücke zu füllen.
- 01Während Arbeitslosigkeit mit Taggeldern > BVG-Schwelle: Beiträge über die Auffangeinrichtung aufrechterhalten.
- 02Gesetzlicher Mutterschaftsurlaub: BVG-Deckung ohne Unterbruch dank Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags.
- 03Sabbatical ohne gesetzlichen Rahmen: freiwillige Aufrechterhaltung möglich (BVG Art. 47), mit der Kasse zu verhandeln.
- 04Jede Unterbrechung schafft eine Lücke — durch steuerlich abziehbare Einkäufe rückführbar.
Um die Freizügigkeit im Detail zu verstehen, siehe unseren Leitfaden. Zu Einkäufen, die Lücken schliessen, der eigene Artikel. Zu den Systemakteuren (Stiftungen, Auffangeinrichtung), die Übersicht der Institutionen.