fondamentaux

Phasen ohne Erwerbstätigkeit: was mit Ihrer 2. Säule geschieht.

Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Sabbatical, lange Krankheit: Ihr BVG stoppt nicht, wird aber auch nicht genährt. So wird jede Phase behandelt und welche Risiken zu beachten sind.

Par Pillarum
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Ein beruflicher Werdegang verläuft fast nie linear. Arbeitslosigkeit, Mutterschaftsurlaub, Sabbatical, lange Krankheit, Übergang zwischen zwei Stellen — jede Unterbrechung hat eine Auswirkung auf Ihre 2. Säule. In der Regel nicht dramatisch, aber zu kennen, um Guthaben nicht zu verlieren oder schlummern zu lassen.

Das allgemeine Prinzip
Solange Sie bei einem Arbeitgeber einzahlen, wächst Ihr BVG. Wenn Sie aufhören, wird das Kapital erhalten, aber nicht mehr genährt. Die Risikodeckung (Tod, Invalidität) kann je nach Kontext aufhören oder weiterlaufen. Hier die 4 Hauptfälle.

Fall 1 — Arbeitslosigkeit

Sie sind bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet und beziehen Taggelder. Ihr BVG wird je nach Höhe des Taggelds auf zwei Weisen behandelt:

BVG während der Arbeitslosigkeit — Regeln 2024
SituationBVG-Beitrag?Risikodeckung?
Taggelder > CHF 22 680/Jahr (BVG-Schwelle 2025)Ja — Beiträge durch die Arbeitslosenkasse an die Auffangeinrichtung BVG einbezahltJa (Tod, Invalidität)
Taggelder < CHF 22 680/Jahr oder Praktikum / AusbildungNein — keine obligatorische BeitragspflichtOft sistiert
Ohne Arbeitslosentaggeld (Anspruch ausgeschöpft)NeinSistiert — Guthaben in Freizügigkeit übertragen
Source : AVIG Art. 22a + BVG Art. 60
Die Falle der ausgeschöpften Anspruchsdauer
Am Ende Ihres Anspruchs auf Arbeitslosentaggelder müssen Ihre BVG-Guthaben an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl übertragen werden. Erteilen Sie keine Anweisung, gehen sie standardmässig an die Zentralstelle 2. Säule in Bern. Viele Personen vergessen diesen Übertrag, und das Guthaben schlummert dort jahrelang.

Fall 2 — Mutterschaftsurlaub

In der Schweiz dauert der gesetzliche Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen (16 in einigen Kantonen). Während dieses Urlaubs:

  • Sie beziehen die Mutterschaftsentschädigung (80 % des Lohns, plafoniert auf CHF 220/Tag in 2024).
  • Ihr Arbeitsvertrag bleibt bestehen — Sie bleiben bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers versichert.
  • Die BVG-Beiträge laufen weiter (oft auf der Entschädigung, manchmal auf dem vollen Lohn gemäss Reglement berechnet).
  • Die Risikodeckung (Tod, Invalidität) bleibt aktiv.

Über den gesetzlichen Urlaub hinaus, falls Sie einen zusätzlichen unbezahlten Urlaub nehmen, wird die Aufrechterhaltung des BVG zu einem Verhandlungsthema mit dem Arbeitgeber (oft mit freiwilliger Aufrechterhaltung — siehe Fall 4).

Kumulation Mutterschaft + Arbeitslosigkeit
Waren Sie kurz vor der Geburt arbeitslos, übernimmt die Mutterschaftsentschädigung, und die BVG-Beitragspflicht über die Auffangeinrichtung läuft während der 14 Wochen weiter. Wichtig, um die Risikodeckung in dieser Zeit nicht zu verlieren.

Fall 3 — Sabbatical

Kein gesetzlicher Rahmen in der Schweiz — es handelt sich um eine freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Drei gängige Konstellationen:

Sabbatical und BVG
Sabbatical-TypBVG-Status
Kurzer unbezahlter Urlaub (≤ 1 Monat)Oft ohne Unterbruch aufrechterhalten (HR-Politik des Arbeitgebers)
Mittlerer unbezahlter Urlaub (1-3 Monate)Oft sistiert. Aufrechterhaltung durch freiwillige Beiträge möglich (Arbeitnehmer zahlt eigenen + Arbeitgeber-Anteil)
Langer Urlaub (3-12 Monate)Austritt aus dem Bestand, Übertragung in Freizügigkeit. Wiederaufnahme bei Rückkehr, falls der Arbeitgeber die Stelle hält
Source : Schweizer HR-Praxis + BVG Art. 47
Freiwillige Aufrechterhaltung der Deckung
Artikel 47 BVG sieht die Möglichkeit vor, Ihre Vorsorge während eines unbezahlten Urlaubs bis zu 2 Jahre freiwillig aufrechtzuerhalten. Sie zahlen die Beiträge selbst (Arbeitnehmer + Arbeitgeber). Es ist teuer (oft 12-15 % des Referenzlohns), bewahrt aber die Risikodeckung und die Kontinuität des Guthabens. Vor dem Wegzug mit Ihrer Kasse besprechen.

Fall 4 — Langzeiterkrankung

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit schützen zwei Mechanismen Ihr BVG:

  • Während teilweiser oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (mit Krankentaggeld- oder Erwerbsausfallentschädigung): Die BVG-Beiträge laufen in der Regel weiter, meist prämienbefreit über die Erwerbsausfallversicherung des Arbeitgebers. Für Sie gratis.
  • Bei einer von der IV anerkannten Invalidität (Grad ≥ 40 %): Die Kasse zahlt Ihnen eine BVG-Invalidenrente, ergänzend zur IV-Rente. Die Berechnung hängt von Ihrem Guthaben und vom Reglement ab.

Wichtig: Die Risikodeckung bleibt während der Krankheit aktiv. Verstirbt jemand im Krankenstand, erhalten die Angehörigen die normale Hinterlassenenrente.

Der spezifische Fall des Übergangs zwischen 2 Stellen

Wenn Sie eine Stelle für eine andere verlassen, gibt es zwei Szenarien:

Cas concret
Maria verlässt ihren Arbeitgeber im März, startet die neue Stelle im Juni

Maria hat 3 Monate ohne Anstellung zwischen den beiden Stellen. BVG-Guthaben beim Austritt: CHF 145'000.

Hypothèses
BVG-Guthaben beim Austritt
CHF 145 000
Übergangsdauer
3 Monate
Keine Anmeldung bei der ALV
Persönliche Wahl
Résultats
Schritt 1: Übertragung in Freizügigkeit
Obligatorisch
innert 6 Monaten nach Austritt
Schritt 2: Übertragung an neue Kasse
Bei Stellenantritt
nach Mitteilung der neuen Kasse
Risikodeckung während der 3 Monate
⚠ Oft sistiert
ausser vorübergehende private Versicherung
Maria sollte sich entweder bei der ALV anmelden, um die Deckung zu erhalten, oder eine temporäre Lebens-/Invaliditätsversicherung für den Übergang abschliessen. Das Risiko auf 3 Monate ist gering, aber nicht null.
Der Tipp beim Wegzug in die Freizügigkeit
Beim Verlassen eines Arbeitgebers haben Sie das Recht zu wählen, wohin Ihre Guthaben übertragen werden. Nutzen Sie das, um sie an eine Stiftung mit tiefen Gebühren und in einem steuergünstigen Kanton zu lenken (siehe unseren Stiftungsvergleich). Lassen Sie die Kasse standardmässig wählen, übernimmt die Auffangeinrichtung — das ist legal, aber wenig rentabel.
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Die langfristigen Folgen

Jede Phase ohne Beiträge schafft eine Vorsorgelücke. Auf 35 Karrierejahre stellen 3-5 kumulierte Jahre ohne Beiträge typischerweise 10-15 % weniger Pensionsguthaben dar. Zwei Lösungen zum Auffüllen:

  • BVG-Einkäufe — vollständig steuerlich abziehbar. Siehe unseren eigenen Artikel.
  • 3. Säule 3a — individuelle Zusatzvorsorge, plafoniert, aber kumulierbar.

Die Checkliste nach jeder Unterbrechung

  1. Die Schlussbescheinigung Ihrer ehemaligen Kasse am Ende der Anstellung prüfen (übertragener Betrag, Datum, Empfänger).
  2. Innert 6 Monaten die Übertragungsanweisung an die Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl geben — sonst übernimmt die Auffangeinrichtung standardmässig.
  3. Korrespondenz und Kontonummern aufbewahren (selbst alte vergessene Konten können wieder auftauchen).
  4. Bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit die Übertragung des Freizügigkeitsguthabens in die neue Pensionskasse verlangen — nicht automatisch.
  5. Einkäufe in den folgenden Jahren vorausplanen, um die Lücke zu füllen.
À retenir
  • 01Während Arbeitslosigkeit mit Taggeldern > BVG-Schwelle: Beiträge über die Auffangeinrichtung aufrechterhalten.
  • 02Gesetzlicher Mutterschaftsurlaub: BVG-Deckung ohne Unterbruch dank Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags.
  • 03Sabbatical ohne gesetzlichen Rahmen: freiwillige Aufrechterhaltung möglich (BVG Art. 47), mit der Kasse zu verhandeln.
  • 04Jede Unterbrechung schafft eine Lücke — durch steuerlich abziehbare Einkäufe rückführbar.

Um die Freizügigkeit im Detail zu verstehen, siehe unseren Leitfaden. Zu Einkäufen, die Lücken schliessen, der eigene Artikel. Zu den Systemakteuren (Stiftungen, Auffangeinrichtung), die Übersicht der Institutionen.

Quellen & Referenzen

  1. BVG, Art. 47 — Freiwillige Aufrechterhaltung der Vorsorge
  2. AVIG — Arbeitslosenversicherungsgesetz, Art. 22a (BVG-Beiträge während Arbeitslosigkeit)
  3. EOG — Bundesgesetz über die Mutterschaftsentschädigung
  4. BSV — Faktenblatt besondere Situationen und 2. Säule

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