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Die 2. Säule einfach erklärt — ohne Fachjargon.

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz in 5 Minuten verstehen: was sie ist, wo das Geld liegt, wann es sich bewegt und wie man es zurückholt.

Par Pillarum
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Drei Säulen sichern die Altersvorsorge in der Schweiz. Die erste (AHV) ist universell. Die zweite (BVG oder berufliche Vorsorge) ist an Ihre Arbeit gekoppelt. Die dritte ist freiwillig. Dieser Artikel behandelt nur die zweite — diejenige, die am einfachsten verloren geht.

Das Schweizer System in einem Bild
1. Säule: AHV, sichert die Existenz (staatliche Rente). 2. Säule: BVG, hält den Lebensstandard (Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer). 3. Säule: optionales privates Sparen (3a steuerlich abzugsfähig, 3b frei).

Woher das Geld kommt

Jeden Monat, in dem Sie in der Schweiz arbeiten, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber in eine Pensionskasse ein. Der Gesamtbeitrag liegt bei rund 14 % des koordinierten Lohns, ungefähr hälftig geteilt. Der koordinierte Lohn ist Ihr AHV-Lohn abzüglich eines Koordinationsabzugs (CHF 26'460 im Jahr 2025). Dieses Geld wird Ihnen nicht ausbezahlt: Es wird zurückgelegt — bis zur Pensionierung, einer endgültigen Ausreise aus der Schweiz oder einem gesetzlich zulässigen Vorbezug.

Wie viel ich einzahle und ab wann

BVG-Parameter — Werte 2025
ParameterBetrag 2025Definition
BVG-EintrittsschwelleCHF 22 680Mindestjahreslohn für die Unterstellung
Maximal versicherter AHV-LohnCHF 90 720Höchstgrenze für die Berechnung
KoordinationsabzugCHF 26 4607/8 der maximalen AHV-Rente
Maximal koordinierter LohnCHF 64 260Obligatorisch beitragspflichtiger Anteil
BVG-Mindestzinssatz1,25 %Auf dem Obligatorium, jährlich festgelegt
Source : BSV — Faktenblatt BVG 2025

Die Altersgutschriften — der Anteil Ihres Lohns, der Ihr BVG-Sparguthaben speist — steigen mit dem Alter: 7 % zwischen 25 und 34 Jahren, 10 % zwischen 35 und 44, 15 % zwischen 45 und 54, 18 % zwischen 55 und 65. Das ist das gesetzliche Minimum. Viele Kassen leisten mehr.

Wo das Geld konkret liegt

Es gibt in der Schweiz keine einzige Kasse. Es existieren rund 1'380 aktive Pensionskassen (BSV-Zahlen 2022) — Arbeitgeberkassen, kantonale Kassen, Branchenkassen, Banken, private Stiftungen. Jeder Arbeitgeber wählt eine aus. Bei jedem Stellenwechsel müssen Ihre bisherigen Beiträge an die neue Kasse übertragen werden — oder, falls kein Übertrag erfolgt, an eine Freizügigkeitsstiftung.

Drei Akteure auseinanderhalten
Pensionskasse = während der Anstellung. Freizügigkeitsstiftung (~340 in der Schweiz) = zwischen zwei Anstellungen oder nach einem Wegzug. Auffangeinrichtung BVG = offizielles Auffangnetz in Bern, verwaltet standardmässig kontaktlose Guthaben. Details in unserem Leitfaden zu den drei Institutionen.

Wann das Geld verloren geht

Drei Schlüsselmomente, fast immer dieselben:

  1. Stellenwechsel ohne rechtzeitige Mitteilung der neuen Kasse. Das Guthaben geht standardmässig an die Auffangeinrichtung.
  2. Phase ohne Erwerbstätigkeit (Arbeitslosigkeit, Sabbatical, längerer Mutterschaftsurlaub). Das Konto besteht weiter, aber ohne neue Einzahlungen.
  3. Wegzug aus der Schweiz (zurückkehrende Grenzgänger, wegziehende Expats). Bezug möglich, Verbleib möglich. Im Zweifel lassen viele es liegen — und vergessen es.
EU/EFTA: die Falle bei der Rückkehr ins Heimatland
Wenn Sie die Schweiz in ein EU-/EFTA-Land verlassen (Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien…), kann nur der überobligatorische Anteil Ihres BVG bar ausbezahlt werden. Der obligatorische Anteil bleibt in der Schweiz in der Freizügigkeit blockiert bis zur Pensionierung. Technische Details in unserem Artikel zur Trennung Obligatorium/Überobligatorium.

Wie man es zurückholt

Eine unterschriebene Vollmacht auf Ihren Namen, gesandt an die Auffangeinrichtung BVG (die kontaktlose Guthaben zentralisiert) und an die 340 Freizügigkeitsstiftungen. Antwort in 4 bis 6 Wochen. Selbst machbar. Mit Pillarum kostenlos, da das Verfahren gebündelt wird.

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Wie viel das landesweit ausmacht

Die 2. Säule der Schweiz in Zahlen (2024)
IndikatorWertQuelle
Zentralisierte kontaktlose GuthabenCHF 6 MilliardenAuffangeinrichtung BVG — Bericht 2024
Kontaktlose Konten~950 000Auffangeinrichtung BVG 2024
Aktive Pensionskassen~1 380BSV — Statistik 2022
Freizügigkeitsstiftungen~340BSV / FINMA — Register
Source : Pillarum — Aggregation 2024

Heute sind in der Schweiz fast 950'000 Freizügigkeitskonten kontaktlos, mit einem Gesamtvolumen von CHF 6 Milliarden bei der Auffangeinrichtung BVG. Das sind keine Randfälle: Es ist ein Massenphänomen, das mit der beruflichen Mobilität und der Intransparenz des Systems für Privatpersonen zusammenhängt.

À retenir
  • 01Die 2. Säule ist obligatorisch, sobald man in der Schweiz mehr als CHF 22'680/Jahr verdient — je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
  • 02Die Guthaben verteilen sich auf ~1'380 Kassen + 340 Stiftungen — kein einziger Schalter. Jeder Stellenwechsel kann ein „verwaistes" Konto entstehen lassen.
  • 03Bei einem Wegzug aus der Schweiz in die EU/EFTA ist nur der überobligatorische Anteil beziehbar. Der Rest bleibt in der Schweiz in der Freizügigkeit blockiert.
  • 04Um alle Guthaben zurückzufinden, müssen alle drei Akteure angefragt werden: Kassen, Stiftungen, Auffangeinrichtung BVG.

Weiterführende Informationen

Wir haben detaillierte Leitfäden veröffentlicht zur Freizügigkeit, zur Trennung Obligatorium/Überobligatorium, zum Lesen des jährlichen Vorsorgeausweises und zu Grenzgängern, die ins Heimatland zurückkehren. Wenn Sie Ihre Situation lieber direkt prüfen möchten, erledigt der Chat die Suche in 5 Minuten.

Quellen & Referenzen

  1. Auffangeinrichtung BVG — Jahresbericht 2024 · 2024
  2. Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen — Statistiken zur 2. Säule
  4. ASIP — Schweizerischer Pensionskassenverband

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