Die 2. Säule einfach erklärt — ohne Fachjargon.
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz in 5 Minuten verstehen: was sie ist, wo das Geld liegt, wann es sich bewegt und wie man es zurückholt.
Drei Säulen sichern die Altersvorsorge in der Schweiz. Die erste (AHV) ist universell. Die zweite (BVG oder berufliche Vorsorge) ist an Ihre Arbeit gekoppelt. Die dritte ist freiwillig. Dieser Artikel behandelt nur die zweite — diejenige, die am einfachsten verloren geht.
Woher das Geld kommt
Jeden Monat, in dem Sie in der Schweiz arbeiten, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber in eine Pensionskasse ein. Der Gesamtbeitrag liegt bei rund 14 % des koordinierten Lohns, ungefähr hälftig geteilt. Der koordinierte Lohn ist Ihr AHV-Lohn abzüglich eines Koordinationsabzugs (CHF 26'460 im Jahr 2025). Dieses Geld wird Ihnen nicht ausbezahlt: Es wird zurückgelegt — bis zur Pensionierung, einer endgültigen Ausreise aus der Schweiz oder einem gesetzlich zulässigen Vorbezug.
Wie viel ich einzahle und ab wann
| Parameter | Betrag 2025 | Definition |
|---|---|---|
| BVG-Eintrittsschwelle | CHF 22 680 | Mindestjahreslohn für die Unterstellung |
| Maximal versicherter AHV-Lohn | CHF 90 720 | Höchstgrenze für die Berechnung |
| Koordinationsabzug | CHF 26 460 | 7/8 der maximalen AHV-Rente |
| Maximal koordinierter Lohn | CHF 64 260 | Obligatorisch beitragspflichtiger Anteil |
| BVG-Mindestzinssatz | 1,25 % | Auf dem Obligatorium, jährlich festgelegt |
Die Altersgutschriften — der Anteil Ihres Lohns, der Ihr BVG-Sparguthaben speist — steigen mit dem Alter: 7 % zwischen 25 und 34 Jahren, 10 % zwischen 35 und 44, 15 % zwischen 45 und 54, 18 % zwischen 55 und 65. Das ist das gesetzliche Minimum. Viele Kassen leisten mehr.
Wo das Geld konkret liegt
Es gibt in der Schweiz keine einzige Kasse. Es existieren rund 1'380 aktive Pensionskassen (BSV-Zahlen 2022) — Arbeitgeberkassen, kantonale Kassen, Branchenkassen, Banken, private Stiftungen. Jeder Arbeitgeber wählt eine aus. Bei jedem Stellenwechsel müssen Ihre bisherigen Beiträge an die neue Kasse übertragen werden — oder, falls kein Übertrag erfolgt, an eine Freizügigkeitsstiftung.
Wann das Geld verloren geht
Drei Schlüsselmomente, fast immer dieselben:
- Stellenwechsel ohne rechtzeitige Mitteilung der neuen Kasse. Das Guthaben geht standardmässig an die Auffangeinrichtung.
- Phase ohne Erwerbstätigkeit (Arbeitslosigkeit, Sabbatical, längerer Mutterschaftsurlaub). Das Konto besteht weiter, aber ohne neue Einzahlungen.
- Wegzug aus der Schweiz (zurückkehrende Grenzgänger, wegziehende Expats). Bezug möglich, Verbleib möglich. Im Zweifel lassen viele es liegen — und vergessen es.
Wie man es zurückholt
Eine unterschriebene Vollmacht auf Ihren Namen, gesandt an die Auffangeinrichtung BVG (die kontaktlose Guthaben zentralisiert) und an die 340 Freizügigkeitsstiftungen. Antwort in 4 bis 6 Wochen. Selbst machbar. Mit Pillarum kostenlos, da das Verfahren gebündelt wird.
Wie viel das landesweit ausmacht
| Indikator | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Zentralisierte kontaktlose Guthaben | CHF 6 Milliarden | Auffangeinrichtung BVG — Bericht 2024 |
| Kontaktlose Konten | ~950 000 | Auffangeinrichtung BVG 2024 |
| Aktive Pensionskassen | ~1 380 | BSV — Statistik 2022 |
| Freizügigkeitsstiftungen | ~340 | BSV / FINMA — Register |
Heute sind in der Schweiz fast 950'000 Freizügigkeitskonten kontaktlos, mit einem Gesamtvolumen von CHF 6 Milliarden bei der Auffangeinrichtung BVG. Das sind keine Randfälle: Es ist ein Massenphänomen, das mit der beruflichen Mobilität und der Intransparenz des Systems für Privatpersonen zusammenhängt.
- 01Die 2. Säule ist obligatorisch, sobald man in der Schweiz mehr als CHF 22'680/Jahr verdient — je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
- 02Die Guthaben verteilen sich auf ~1'380 Kassen + 340 Stiftungen — kein einziger Schalter. Jeder Stellenwechsel kann ein „verwaistes" Konto entstehen lassen.
- 03Bei einem Wegzug aus der Schweiz in die EU/EFTA ist nur der überobligatorische Anteil beziehbar. Der Rest bleibt in der Schweiz in der Freizügigkeit blockiert.
- 04Um alle Guthaben zurückzufinden, müssen alle drei Akteure angefragt werden: Kassen, Stiftungen, Auffangeinrichtung BVG.
Weiterführende Informationen
Wir haben detaillierte Leitfäden veröffentlicht zur Freizügigkeit, zur Trennung Obligatorium/Überobligatorium, zum Lesen des jährlichen Vorsorgeausweises und zu Grenzgängern, die ins Heimatland zurückkehren. Wenn Sie Ihre Situation lieber direkt prüfen möchten, erledigt der Chat die Suche in 5 Minuten.