Den Vorsorgeausweis lesen, Zeile für Zeile.
Der jährliche Ausweis Ihrer Pensionskasse enthält alle wesentlichen Informationen zu Ihrer 2. Säule. Man muss nur wissen, wo man hinschaut.
Anfang Jahr sendet Ihnen Ihre Pensionskasse ein Dokument, das Ihre Situation zusammenfasst: den Vorsorgeausweis. Er umfasst zwei bis vier Seiten, enthält etwa ein Dutzend Zahlen, und die meisten Versicherten legen ihn ungelesen ab. Schade: Er ist die Informationsquelle zu Ihrer 2. Säule.
Die 8 Abschnitte eines typischen Ausweises
Die Kassen haben je ihr eigenes Layout, der Inhalt ist aber standardisiert. Hier die Abschnitte, die Sie ganz sicher finden.
1. Ihre persönlichen Daten
Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx), Eintrittsdatum in die Kasse, Beschäftigungsgrad. Prüfen Sie vor allem die AHV-Nummer — ein Fehler hier kann Ihre Guthaben in zwei parallele Dossiers spalten, und das ist die häufigste Quelle „verlorener" Guthaben.
2. Gemeldeter Lohn
Drei übliche Zeilen: AHV-Lohn (Ihr der AHV gemeldeter Bruttolohn), Koordinationsabzug (CHF 26'460 in 2025) und koordinierter Lohn (die plafonierte Differenz). Dieser koordinierte Lohn dient als Basis für die Beitragsberechnung.
3. Beiträge
Ihre Jahresbeiträge sind aufgegliedert:
- Altersgutschriften („Sparbeiträge"), die Ihr Altersguthaben speisen. Der Prozentsatz hängt vom Alter ab und ist gesetzlich festgelegt.
- Risikobeiträge (Tod und Invalidität). Oft 1 bis 2 % des koordinierten Lohns.
- Verwaltungskosten. Je nach Kasse variabel, in der Regel 0,3 bis 0,8 % des Guthabens.
- Allfällige Sonderbeiträge: Beitrag an den Sicherheitsfonds, Sondermassnahmen, gestaffelte Einkäufe.
| Altersband | Jährliche Altersgutschrift (% des koordinierten Lohns) |
|---|---|
| 25 – 34 Jahre | 7 % |
| 35 – 44 Jahre | 10 % |
| 45 – 54 Jahre | 15 % |
| 55 – 65 Jahre | 18 % |
Diese Sätze sind Mindestwerte. Viele Kassen, besonders in Rahmenverträgen, bieten höhere an (zum Beispiel 11 % ab 25, 18 % ab 45). Das ist einer der Punkte, die eine gute Kasse von einer mittelmässigen unterscheiden.
4. Altersguthaben per 31. Dezember
Die zentrale Zahl. Das ist, was Sie zum Ende des abgelaufenen Jahres auf Ihrem BVG-Konto angesammelt haben. Oft aufgegliedert in:
- Altersguthaben nach BVG (der obligatorische Anteil — siehe unseren Artikel obligatorisch vs. überobligatorisch)
- Überobligatorisches Guthaben (der Rest)
- Gesamtguthaben (Summe der beiden)
Diese Aufschlüsselung ist nicht optional: Sie ist essenziell, falls Sie eines Tages die Schweiz verlassen, sich scheiden lassen oder einen Bezug planen. Erscheint sie nicht, verlangen Sie sie.
5. Freizügigkeitsleistung
Auch „Austrittsleistung" genannt. Es ist der Betrag, der mitgeht, wenn Sie morgen früh Ihren Arbeitgeber verlassen — an eine neue Kasse, eine Freizügigkeitsstiftung oder als Barauszahlung, falls Sie Anspruch darauf haben.
In der Regel entspricht die Freizügigkeitsleistung dem Altersguthaben per 31. Dezember + aufgelaufene Zinsen bis zum Austrittsdatum. In Leistungsprimat-Kassen (heute selten) gilt eine komplexere Berechnung.
6. Leistungen bei Pensionierung
Eine Projektion. Häufig zu mehreren Altersangaben (60, 62, 64, 65), oft in zwei Versionen: Rente und Kapital.
- Projizierte Rente mit 65 = projiziertes Altersguthaben × Umwandlungssatz. Der gesetzliche Umwandlungssatz beträgt 6,8 % und wird im Rahmen der BVG-21-Reform auf 6,0 % gesenkt (schrittweise Inkraftsetzung).
- Projiziertes Kapital mit 65 = projiziertes Altersguthaben in diesem Alter.
Die Projektion beruht auf einer Annahme konstanten Lohns bis zur Pensionierung und auf dem Projektionszinssatz (oft der BVG-Mindestzins). Eine bevorstehende Beförderung ist nicht in der Berechnung enthalten.
7. Leistungen bei Tod und Invalidität
Was Ihre Angehörigen im Todesfall erhalten würden, oder Sie selbst bei voller oder teilweiser Invalidität. Besonders zu beachten, wenn:
- Sie einen unverheirateten Partner (Lebenspartner) haben — prüfen, ob die Kasse die Partnerrente abdeckt.
- Sie Kinder haben — es gibt häufig eine Waisenrente, plafoniert.
- Sie der einzige finanzielle Ernährer eines nicht erwerbstätigen Ehegatten sind.
8. Einkaufsmöglichkeiten
Wenn Ihre Karriere spät begonnen hat oder Sie Unterbrechungen hatten, können Sie eine Vorsorgelücke haben. Der Ausweis weist den maximal möglichen Einkaufsbetrag aus. Eine wichtige Zahl: Jeder Einkauf ist im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Drei Kontrollen, die niemand macht (und die man machen sollte)
1. Stimmt die AHV-Nummer?
Die AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx) ist die universelle Kennung. Ein Tippfehler bei der Anstellung kann dazu führen, dass ein früherer Arbeitgeber Ihre Guthaben auf eine falsche Nummer übertragen hat. Folge: Ein Freizügigkeitskonto besteht auf Ihren Namen, ist aber niemandem zugeordnet. Zur Überprüfung der eigenen Nummer schauen Sie auf die Steuererklärung oder kontaktieren Sie Ihre AHV-Kasse.
2. Ist das Eintrittsdatum in die Kasse korrekt?
Wenn Sie am 1. Februar eine Stelle angetreten haben und die Kasse den 1. März notiert, verlieren Sie einen Monat Beiträge. Auf 30 Jahre macht das einige Tausend Franken.
3. Entspricht der gemeldete Lohn Ihrer aktuellen Situation?
Vor allem nach einer Beförderung, einer Änderung des Beschäftigungsgrads, einem berücksichtigten oder unberücksichtigten Bonus. Der auf dem Ausweis gemeldete Lohn muss Ihrer Situation am 1. Januar des Jahres entsprechen.
- 01Der Ausweis ist ein jährlicher gesetzlicher Anspruch (BVG Art. 86b). Verlangen Sie ihn, falls Sie ihn nicht erhalten haben.
- 02Prüfen Sie vorrangig: AHV-Nummer, gemeldeter Lohn, Eintrittsdatum und die Aufschlüsselung obligatorisch/überobligatorisch.
- 03Die Freizügigkeitsleistung ist die echte Zahl, die Sie beachten müssen, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder die Schweiz verlassen.
- 04Die projizierte Rente ist eine Schätzung bei konstantem Lohn — kein Versprechen.
Um den Unterschied zwischen den beiden Kontotypen zu verstehen, die Ihre Freizügigkeitsleistung annehmen kann, lesen Sie unseren Vergleich Konto vs. Freizügigkeitspolice. Und wenn Sie alte, nie übertragene Guthaben vermuten, beschreibt der Freizügigkeitsleitfaden die Rechtswege.