Freizügigkeit: der vollständige Leitfaden, damit nichts ungenutzt bleibt.
Alles, was Sie über Freizügigkeitsstiftungen wissen müssen: wozu sie dienen, wie sie funktionieren, was Sie damit machen sollten.
Die Freizügigkeit ist der Vorraum Ihrer 2. Säule. Wenn Ihre Guthaben nicht wissen, wohin — zwischen zwei Stellen, nach einer Ausreise aus der Schweiz, während einer längeren Pause —, landen sie dort. Rechtmässig, sicher. Aber oft vergessen.
Wann die Freizügigkeit aktiviert wird
Vier gängige Situationen — die vierte schafft die meisten verlorenen Guthaben:
- Sie verlassen einen Arbeitgeber, ohne sofort einen neuen zu haben.
- Ihr neuer Arbeitgeber hat keine Pensionskasse (selten, aber bei sehr kleinen Unternehmen möglich).
- Sie nehmen mehr als ein paar Monate unbezahlten Urlaub.
- Sie verlassen die Schweiz in die EU/EFTA — der obligatorische Anteil Ihres BVG muss zwingend auf ein Freizügigkeitskonto in der CH überwiesen werden.
Wer Freizügigkeitsguthaben verwaltet
| Typ | Anzahl | Profil |
|---|---|---|
| Bankenstiftungen | ~340 | An eine Bank gebunden (UBS, Raiffeisen, BCV, BCGE…) oder unabhängig. Konto oder Wertschriften. |
| Policen von Lebensversicherern | Mehrere Dutzend | Integrierte Risikodeckung (Tod, Invalidität). Teurer, aber umfassender. |
| Auffangeinrichtung BVG | 1 | Offizielles Netz. Empfängt standardmässig, falls keine andere Anweisung erfolgt. |
Die Details zu den drei Institutionen des Systems (Kassen, Stiftungen, Auffangeinrichtung) werden in unserem Artikel wer macht was behandelt. Zum Unterschied zwischen Konto und Police siehe unseren Vergleich Konto vs. Police.
Ihre Optionen auf einem Freizügigkeitskonto
| Option | Wann es sinnvoll ist |
|---|---|
| Liegen lassen | Kurze Übergangsphase (< 1 Jahr). Bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter zulässig. Zinssatz oft < 1 %. |
| Übertragen | Sie nehmen eine Stelle wieder auf. Übertragung an die neue Kasse innert 6 Monaten obligatorisch. |
| In Wertschriften anlegen | Langer Horizont (>10 Jahre). Bei den meisten Stiftungen verfügbar, Gebühren vergleichen (siehe unseren Gebührenartikel). |
| Beziehen | Gesetzlicher Fall: Erwerb Hauptwohnsitz, Wegzug ausserhalb EU, Selbstständigkeit, Pensionierung, volle Invalidität. |
Warum es so schwierig ist, alles zu verfolgen
Sie können mehrere Freizügigkeitskonten haben, zu unterschiedlichen Zeitpunkten eröffnet. Das Gesetz begrenzt für dieselbe berechtigte Person auf zwei Konten — in der Praxis haben jedoch viele Personen mehr, ohne es zu wissen, da kein zentrales System die Information auf Privatpersonen-Seite zusammenführt.
Wie Pillarum Ihnen hilft
Wir senden eine gebündelte Vollmacht an die Zentralstelle 2. Säule und an die 340 Schweizer Freizügigkeitsstiftungen. In 4 bis 6 Wochen wissen Sie genau, wo Ihre Guthaben liegen und wer sie hält. Den genauen Betrag liefert der nächste Schritt (Konsolidierung bei den identifizierten Kassen). Kostenlos, unverbindlich, ohne aufgezwungenen Produktverkauf.
- 01Die Freizügigkeit ist der gesetzliche Vorraum der 2. Säule — für Phasen ohne aktive Kasse.
- 02~340 Freizügigkeitsstiftungen in der CH + 1 Auffangeinrichtung (Zentralstelle, Bern) empfangen die wartenden Guthaben.
- 034 Optionen: liegen lassen, an eine neue Kasse übertragen, in Wertschriften anlegen, beziehen (bei gesetzlichem Fall).
- 04Beim Bezug ist der besteuernde Kanton der der Stiftung, nicht des Steuerpflichtigen — daher der Nutzen einer vorgängigen Übertragung in einen günstigen Kanton.
Zum Einstieg lesen Sie zuerst unsere Einführung in die 2. Säule. Zur Vertiefung der Wahl zwischen den beiden Trägern siehe Konto vs. Police. Und zum Verstehen der vor der Kontoeröffnung zu prüfenden Gebühren unseren Gebührenleitfaden.