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Kassen, Stiftungen, Auffangeinrichtung BVG: wer macht was.

Drei Arten von Institutionen verwalten die Schweizer berufliche Vorsorge. Sie haben nicht dieselbe Rolle — und die Verwirrung führt zum Verlust der Guthaben.

Par Pillarum
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Das Schweizer System der beruflichen Vorsorge gleicht einem Archipel: 1'380 aktive Pensionskassen, ~340 Freizügigkeitsstiftungen und eine zentrale Auffangeinrichtung, die als Sicherheitsnetz dient. Wer nicht weiss, wer wofür zuständig ist, weiss auch nicht, wo er suchen soll, wenn ein Guthaben verschwindet.

Überblick: drei Institutionen, drei Rollen

Die drei Institutionen der 2. Säule der Schweiz
InstitutionRolleWann Sie dort sind
PensionskasseVerwaltet Ihre BVG-Beiträge während Ihrer AnstellungSie sind in der Schweiz angestellt
FreizügigkeitsstiftungBewahrt Ihre Guthaben zwischen zwei Arbeitgebern oder nach einem WegzugSie wechseln den Arbeitgeber, pausieren oder verlassen die Schweiz
Auffangeinrichtung BVG (Zentralstelle 2. Säule)Offizielles Auffangnetz für verwaiste GuthabenNiemand sonst hat Ihre Guthaben nach 2 Jahren erhalten
Source : BVG Art. 60, FZG Art. 4 — Anwendung 2024

1. Die Pensionskasse — Ihre aktive Erwerbszeit

Sie ist die Institution, die Ihre Beiträge jeden Monat sammelt, solange Sie angestellt sind. Drei gängige Varianten:

  • Arbeitgeberkasse — einem einzigen Unternehmen vorbehalten (typischerweise grosse: UBS, Nestlé, SBB, Roche…). Sehr strukturiert, aber unflexibel: bei einem Stellenwechsel muss das Geld die Kasse verlassen.
  • Branchen- oder Sammelkasse — deckt mehrere Arbeitgeber derselben Branche ab (Swisscanto, Profond, Vita Sammelstiftung…). Bei KMU sehr verbreitet.
  • Öffentlich-rechtliche Kasse — für Mitarbeitende eines Kantons, einer Gemeinde oder öffentlich-rechtlicher Anstalten (CPEG in Genf, BVK in Zürich…).

Unabhängig vom Typ gilt dasselbe Prinzip: Solange Sie beim angeschlossenen Arbeitgeber tätig sind, hält diese Kasse Ihre Guthaben. Wenn Sie austreten, hat sie 6 Monate Zeit, um Ihre Guthaben an Ihre neue Kasse zu übertragen. Haben Sie keine, überträgt sie sie an eine Freizügigkeitsstiftung, die Sie ihr mitteilen.

Schweigen hilft niemandem
Geben Sie Ihrer Kasse beim Austritt keinerlei Anweisung, gehen Ihre Guthaben standardmässig an die Auffangeinrichtung BVG (Zentralstelle 2. Säule). Legal, aber wenig rentabel: Mindestzinssatz, keine Anlageoption.

2. Die Freizügigkeitsstiftung — der Vorraum

Eine Freizügigkeitsstiftung ist eine spezialisierte Einrichtung, deren einzige Aufgabe darin besteht, BVG-Guthaben zwischen zwei beruflichen Phasen vorzuhalten. Es gibt rund 340 in der Schweiz, fast alle an eine Bank oder Versicherungsgesellschaft angebunden.

Drei Momente, in denen Ihre Guthaben dort landen:

  1. Sie verlassen eine Anstellung, ohne innert 6 Monaten eine andere zu haben.
  2. Sie nehmen ein Sabbatical oder eine längere Pause, ohne bei der bisherigen Kasse versichert zu bleiben.
  3. Sie verlassen die Schweiz in Richtung EU/EFTA, und der obligatorische Anteil Ihres BVG muss in der Schweiz bleiben (Details hier).

Die Stiftung bietet typischerweise zwei Träger: ein Freizügigkeitskonto (Sparen, Zins) oder eine Police (Versicherung mit zusätzlichen Garantien). Beide vergleichen wir in unserem Artikel Konto vs. Police der Freizügigkeit.

Eine wichtige Besonderheit
Das Gesetz erlaubt Ihnen höchstens zwei Freizügigkeitskonten. Auf diese Weise wird die Zersplitterung der Guthaben begrenzt. In der Praxis haben jedoch viele Personen mehr, ohne es zu wissen, da kein zentrales System die Information auf Versichertenseite zusammenführt.

3. Die Auffangeinrichtung — das offizielle Netz

Die Auffangeinrichtung ist in der Schweiz einzigartig. Offiziell Stiftung Auffangeinrichtung BVG, mit Sitz in Zürich. Sie erfüllt drei Funktionen:

  1. Zwangsanschluss von Arbeitgebern, die keine Kasse gefunden haben.
  2. Standardempfang verwaister Guthaben, wenn eine versicherte Person beim Austritt keine Anweisung erteilt.
  3. Suchdienst für verlorene Guthaben via die Zentralstelle 2. Säule (mit Sitz in Bern), eine zentrale Anlaufstelle, die alle BVG-Akteure der Schweiz abfragt.

Laut Auffangeinrichtung BVG (Bericht 2024) ruhen rund CHF 6 Milliarden auf ~950'000 kontaktlosen Konten. Keine Randstatistik.

Für alle kostenlos zugänglich
Jede Person kann der Zentralstelle 2. Säule schreiben, um zu erfahren, ob sie Guthaben auf ihren Namen hält. Das ist gratis. Der Dienst antwortet innert weniger Wochen. Die einzige Einschränkung: Die Zentralstelle deckt nur Guthaben ab, die ihr übertragen wurden. Für Guthaben, die noch bei privaten Freizügigkeitsstiftungen liegen, müssen diese einzeln angefragt werden — das ist die Aufgabe von Pillarum.

Der typische Weg eines Guthabens

Verfolgen wir einen fiktiven, aber repräsentativen Werdegang:

  1. 2014: Carla beginnt bei der Waadtländer Kantonalbank. Beiträge werden an die Pensionskasse BCV einbezahlt.
  2. 2017: Carla wechselt zu Nestlé. Guthaben werden an die Pensionskasse Nestlé übertragen.
  3. 2020: 18 Monate Pause für ein Privatprojekt. Guthaben werden auf Anweisung von Carla an die Freizügigkeitsstiftung der Credit Suisse übertragen.
  4. 2022: Wiedereinstieg bei Roche. Carla vergisst, den Transfer von der CS-Stiftung zu verlangen. Die Pensionskasse Roche eröffnet ein neues Konto nur mit den neuen Beiträgen.
  5. 2025: Carla kehrt nach Deutschland zurück. Das Konto bei der Roche-Stiftung wird aufgeteilt: Der obligatorische Anteil geht in die Freizügigkeit in der Schweiz, der überobligatorische wird ausbezahlt. Das CS-Konto von 2020 schlummert aber weiter.

Drei Jahre später, 2028, wird Carla zufällig dieses vergessene CS-Konto entdecken. Genau das ist es, was die Zentralstelle 2. Säule und die Stiftungen wiederzufinden erlauben — vorausgesetzt, alle werden angefragt.

Wir befragen die Zentralstelle 2. Säule und die 340 Stiftungen in Ihrem Namen.
Eine einzige Vollmacht. Antwort in 4 bis 6 Wochen. Kostenlos.

Wie man sie auf den eigenen Dokumenten erkennt

Sie erhalten Vorsorge-Post? So identifizieren Sie den Absender:

  • Trägt die Institution einen Firmen- oder Branchennamen (z. B. „Pensionskasse X", „Caisse de pension Y", „Sammelstiftung Z"): Es ist eine Pensionskasse. Sie sind dort, weil Sie dort arbeiten (oder gearbeitet haben).
  • Trägt die Institution einen Banknamen mit „Freizügigkeit" / „libre passage" im Namen (z. B. „UBS Freizügigkeitsstiftung", „Freizügigkeitsstiftung BCV"): Es ist eine Freizügigkeitsstiftung. Dort haben Sie ruhende Guthaben.
  • Ist die Institution die „Auffangeinrichtung BVG" oder „Zentralstelle 2. Säule": Es ist die Auffangeinrichtung. Das heisst, Ihre Guthaben wurden zu einem Zeitpunkt standardmässig dorthin überwiesen — nie an sich ein schlechtes Zeichen, aber oft ein Hinweis, dass es eine Etappe ohne Anweisung Ihrerseits gab.
À retenir
  • 01Pensionskassen = während der Anstellung. Eine Kasse pro Arbeitgeber (oder Gruppe).
  • 02Freizügigkeitsstiftungen = ~340 private Akteure, die Guthaben zwischen den Anstellungen verwalten.
  • 03Auffangeinrichtung BVG (Zentralstelle 2. Säule) = offizielles Netz in Bern. Hält standardmässig verwaiste Guthaben.
  • 04Um alle Guthaben zurückzuholen, müssen alle drei Akteurstypen befragt werden. Die Zentralstelle deckt einen Teil ab, nie alles.

Um zu verstehen, wie Ihre Guthaben in einer Stiftung landen, lesen Sie unseren Leitfaden zur Freizügigkeit. Möchten Sie Ihre Situation selbst prüfen, beschreibt unser Leitfaden zum Lesen des Vorsorgeausweises Zeile für Zeile, was ein Kassendokument enthalten muss.

Quellen & Referenzen

  1. BVG, Art. 60 — Auffangeinrichtung
  2. FZG, Art. 4 — Aufrechterhaltung der Vorsorge durch Freizügigkeitsstiftung
  3. Stiftung Auffangeinrichtung BVG — Offizielle Website
  4. Zentralstelle 2. Säule — Suchdienst für Guthaben
  5. BSV — Statistik der Pensionskassen 2022

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