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BVG-Bezug für die Selbstständigkeit: Bedingungen und Verfahren.

Wer in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit startet, kann die gesamte 2. Säule beziehen — unter strengen Bedingungen. Hier die Regeln, das Verfahren und die zu prüfenden Punkte.

Par Pillarum
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8 min de lecture
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Sie verlassen das Angestelltenverhältnis, um sich selbstständig zu machen. Das FZG (Freizügigkeitsgesetz) sieht vor, dass Sie Ihre gesamte 2. Säule bar beziehen können — einschliesslich des obligatorischen Teils. Es ist einer der drei gesetzlichen Fälle vollständiger Auszahlung. Hier die Bedingungen, das Verfahren und die gängigen Fallen.

Warum diese Möglichkeit besteht
Die 2. Säule ist an das Angestelltensystem gebunden. Selbstständig zu werden bedeutet, aus den an einen Arbeitgeber gekoppelten obligatorischen Sozialversicherungen auszutreten — das BVG ist nicht mehr obligatorisch (ausser bei freiwilligem Anschluss). Das Gesetz erlaubt daher, das Kapital zu beziehen, damit es den Start der Tätigkeit finanziert oder schlicht nicht ohne Beiträge in der Freizügigkeit blockiert bleibt.

Die drei zu erfüllenden Bedingungen

Um den Bezug nach Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG in Anspruch zu nehmen, müssen kumulativ erfüllt sein:

Bedingungen des Bezugs bei Selbstständigkeit
BedingungVerlangter Nachweis
Von der AHV-Kasse anerkannter SelbstständigenstatusSchriftliche Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, dass der Status als hauptberufliche Selbstständigkeit anerkannt ist
Tatsächlicher Austritt aus dem obligatorischen BVGBeendigung der unselbstständigen Erwerbstätigkeit oder ausschliessliche Selbstständigkeit (kein paralleler Lohnerwerb über der BVG-Schwelle)
Antrag innert FristFrist je nach Kasse unterschiedlich (in der Regel 1 Jahr nach Beginn der Tätigkeit). Ab Geschäftsstart einzureichen.
Source : FZG Art. 5 Abs. 1 lit. b — Anwendung 2024
Der AHV-Status der Selbstständigkeit ist nicht automatisch
Für die AHV-Kasse sind Sie selbstständig, wenn Sie mehrere Kunden fakturieren, das wirtschaftliche Risiko tragen, Ihre Arbeit frei organisieren und Ihre Sozialbeiträge persönlich zahlen. Eine Tätigkeit mit nur einem Kunden und unter Weisung kann als Lohnarbeit umqualifiziert werden — dann würde der BVG-Bezug verweigert. Verlangen Sie die schriftliche Bestätigung der AHV-Kasse, bevor Sie das Verfahren einleiten.

Das Verfahren

Procédure
Vom Tätigkeitsbeginn bis zur Auszahlung

Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen zwischen dem vollständigen Antrag und der effektiven Auszahlung.

  1. Bei der AHV-Kasse als Selbstständige/r anmelden

    Vor allem
    Anmeldung bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse (oder Berufskasse Ihrer Branche). Vorlage der Unterlagen: Identitätskarte, Belege zu Kunden/Verträgen, Geschäftsplan.
  2. Bestätigung des Selbstständigenstatus erhalten

    2-6 Wochen
    Die AHV-Kasse prüft das Dossier und stellt eine schriftliche Bescheinigung des Status aus. Das ist das Schlüsseldokument der weiteren Schritte: Ohne diese gibt keine Stiftung das Guthaben frei.
  3. Bezugsdossier zusammenstellen

    ~1 Woche
    Auszahlungsantragsformular (von der Stiftung geliefert), AHV-Bescheinigung, Identitätsdokument, schriftliche Zustimmung des Ehepartners bei Verheirateten (FZG Art. 5 Abs. 2). Zustimmung verlangt, auch wenn die Ursache die Selbstständigkeit ist.
  4. Versand an die haltende Stiftung

    Sofort
    Die aktive Pensionskasse ODER die Freizügigkeitsstiftung, falls das Guthaben dorthin übertragen wurde. Versand eingeschrieben, um einen Datumsnachweis zu haben.
  5. Prüfung und Steuerabrechnung

    3-5 Wochen
    Die Stiftung prüft das Dossier, berechnet die in ihrem Kanton anwendbare Quellensteuer und erstellt die Abrechnung. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid mit dem Nettobetrag.
  6. Auszahlung und Deklaration

    Variabel
    Das Guthaben wird auf Ihr persönliches Bankkonto überwiesen. Die Stiftung übermittelt die Steuerbescheinigung; Sie deklarieren den Bezug bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung in der jährlichen Erklärung.

Der Teilbezug: möglich, aber wenig genutzt

Rechtlich können Sie nur einen Teil Ihres Guthabens beziehen und den Rest in der Freizügigkeit belassen. Diese Möglichkeit hat ihren Wert:

  • Sie behalten eine Reserve in der Freizügigkeit, die weiterverzinst wird und steuerlich blockiert bleibt (interessant bei Rückkehr in den Lohnerwerb oder für die Pensionierung).
  • Die Steuer wird nur auf dem bezogenen Teil ausgelöst.
  • Das restliche Guthaben kann reaktiviert werden, wenn Sie später wieder Angestellte/r werden (Übertrag in eine neue Kasse).

In der Praxis beziehen viele Selbstständige die Gesamtheit — entweder, um den Start zu finanzieren, oder weil sie das BVG durch eine verstärkte 3. Säule 3a/3b ersetzen wollen.

Und danach? Die Option 3a Selbstständige
Sobald Sie selbstständig ohne BVG sind, können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens in die 3. Säule 3a einzahlen (Jahreshöchstbetrag 2024: CHF 35'280). Das liegt weit über dem Plafond für Angestellte (CHF 7'056 in 2024). Ein grosser Steuervorteil, der oft den Austritt aus dem BVG rechtfertigt, statt durch freiwilligen Anschluss zu bleiben.

Konkreter Rechenfall

Cas concret
Thomas, 35, Ingenieur, der sich als Freelancer selbstständig macht

8 Jahre in Lausanne in einem grossen Industriekonzern gearbeitet. Startet eine unabhängige Beratungstätigkeit. Möchte sein BVG beziehen, um den Start zu finanzieren und in seine Ausstattung zu investieren.

Hypothèses
Gesamtes BVG-Guthaben
CHF 138 000
Kanton der Stiftung
Waadt
Entscheid
Vollbezug
Résultats
CH-Quellensteuer (~6 %)
~CHF 8 300
progressiver Waadtländer Satz auf BVG-Bezug
Nettoauszahlung
CHF 129 700
nutzbar als Eigenkapital / Startliquidität
3a-Plafond Selbstständige
CHF 27 600 / Jahr
20 % des projizierten Einkommens CHF 138 000
Der 3a-Plafond für Selbstständige wird prozentual zum tatsächlichen Einkommen des Jahres berechnet. Verdient Thomas im ersten Jahr weniger als geplant, wird sein 3a-Plafond proportional gesenkt. Mit der AHV-Deklaration des Jahres anzupassen.
Vor dem Bezug: Prüfen, wo das Geld liegt.
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Vier häufige Fehler

  1. Den Bezug vor der AHV-Bescheinigung beantragen. Die Stiftung weist automatisch ab. Immer zuerst die AHV-Bescheinigung einholen.
  2. Mischtätigkeit Angestellter + Selbstständiger. Übersteigt der angestellte Anteil die BVG-Schwelle (CHF 22'680 in 2025), bleiben Sie unterstellt, und der Bezug wird für den obligatorischen Teil verweigert.
  3. Die Zustimmung des Ehepartners vergessen. Art. 5 Abs. 2 FZG — schriftliche notariell beglaubigte Zustimmung oder beglaubigte Unterschrift verlangt. Ohne diese ist das Dossier unvollständig, mindestens 3 Monate Verzögerung zur Korrektur.
  4. Zu spät beantragen. Die Frist variiert je Kasse (oft 1 Jahr nach Beginn der Tätigkeit). Darüber hinaus können die Guthaben in der Freizügigkeit blockiert bleiben.
Wenn die selbstständige Tätigkeit scheitert
Werden Sie in den ersten Monaten oder Jahren wieder Angestellte/r, können Sie den BVG-Bezug nicht „zurückzahlen", wie es bei der WEF möglich ist. Das Geld ist endgültig aus dem 2.-Säule-System ausgetreten. Sie beginnen mit Ihrer neuen Pensionskasse bei null. In der Entscheidung, ob ganz oder nur teilweise bezogen wird, zu berücksichtigen.
À retenir
  • 01Vollbezug des BVG möglich, wenn AHV-Status als hauptberuflich Selbstständige/r anerkannt.
  • 02Die AHV-Bescheinigung ist das Schlüsseldokument — vor jeder Stiftungsanfrage einholen.
  • 03Quellenbesteuerung zum Vorsorgesatz — kantonale Optimierung möglich (vorgängige Übertragung).
  • 04Als Selbstständige/r ohne BVG: 3. Säule-3a-Plafond auf 20 % des Einkommens erhöht (CHF 35'280 max. in 2024) — ein wichtiger Steuerhebel.

Zum Vergleich mit einem Bezug bei der Pensionierung lesen Sie Rente vs. Kapital bei der Pensionierung. Zur kantonalen Optimierung des Bezugs, unseren Vergleich Besteuerung nach Kanton. Und für den allgemeinen Kontext, die Einführung in die 2. Säule.

Quellen & Referenzen

  1. FZG, Art. 5 Abs. 1 lit. b — Barauszahlung bei Selbstständigkeit
  2. AHVG — Bundesgesetz über die AHV, Art. 9 (Status der Selbstständigen)
  3. BSV — Merkblatt „Selbstständigerwerbende und AHV"
  4. Bundesamt für Sozialversicherungen — Anwendungsstatistiken FZG

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