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BVG-Einkäufe: wann es sich lohnt, wann es zur Falle wird.

Der BVG-Einkauf ist eine der wenigen Steueroptimierungen, die Angestellten in der Schweiz zur Verfügung stehen. Man muss aber die Mechanik, die Fristen und die Falle des Kapitalbezugs verstehen.

Par Pillarum
Article éditorial · sources vérifiées
9 min de lecture
Veröffentlicht

Der BVG-Einkauf ist eine der ganz wenigen Steueroptimierungen, die Angestellten in der Schweiz noch zugänglich sind. Sie zahlen Geld in Ihre Pensionskasse, um eine „Vorsorgelücke" zu schliessen, und der Betrag ist im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Auf dem Papier unschlagbar. In der Praxis sorgen genaue Regeln dafür, dass es kein reines Steuergeschenk wird.

Das Prinzip in einer Zeile
Sie zahlen CHF 30'000 an Ihre Kasse → Sie sparen ~CHF 9'000 Steuer im Einkaufsjahr (je nach Grenzbelastung) → das Geld liegt in Ihrem BVG, verzinst sich und akkumuliert bis zur Pensionierung. Netto positiv, sofern Sie die Bedingungen einhalten.

Was ist eine Vorsorgelücke

Zu jedem Alter berechnet Ihre Kasse das „maximal theoretische" Guthaben, das Sie hätten, wenn Sie ohne Unterbruch zum Höchstsatz auf Ihrem aktuellen Lohn eingezahlt hätten. Die Differenz zwischen diesem Maximum und Ihrem tatsächlichen Guthaben = Ihre Lücke. Sie können sie durch Einkäufe füllen.

Typische Lückenursachen:

  • Spät begonnene Karriere (Studium, Promotion).
  • Auslandphasen ohne BVG-Beiträge.
  • Phasen ohne Erwerbstätigkeit (lange Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Sabbatical).
  • Erhebliche Lohnsteigerung (die Lücke vergrössert sich mechanisch).
  • Kassenwechsel mit Übertragung eines unter dem Theoretischen liegenden Guthabens.

Die Berechnung: wie viel ich einkaufen kann

Der maximale Einkaufsbetrag steht auf Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis. Ist er nicht angegeben, kann Ihre Kasse ihn auf kostenlose Anfrage berechnen.

Beispiel einer Lückenberechnung (vereinfacht) — 45 Jahre
ElementBetrag
Aktueller koordinierter LohnCHF 60 000
Theoretisches Maximalguthaben mit 45 (BVG-Formel)CHF 280 000
Aktuelles tatsächliches GuthabenCHF 195 000
Lücke = möglicher EinkaufCHF 85 000
Source : BVG Art. 79b — Standardberechnung der Kasse
Der Einkauf ist kein Quantensprung
Sie müssen nicht alles auf einmal einkaufen. Die Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln, erlaubt es, den jährlichen Steuerabzug zu maximieren (indem Sie in einer hohen Grenzbelastung bleiben) und die Liquidität zu glätten.

Der Steuerhebel: wie viel man wirklich spart

Cas concret
Sophie, 48, Kaderfrau in Lausanne

Steuerbares Einkommen CHF 145'000. Grenzbelastung Waadt + Gemeinde ≈ 32 % (Schätzung 2024). Lücke von CHF 60'000 verfügbar. Entscheidet sich, dieses Jahr CHF 30'000 einzukaufen.

Hypothèses
Einkauf an die Kasse
CHF 30 000
Steuerliche Grenzbelastung
~32 %
Steuerbares Einkommen vor Einkauf
CHF 145 000
Résultats
Steuerersparnis im Einkaufsjahr
~CHF 9 600
32 % × CHF 30 000
Reale Nettokosten des Einkaufs
CHF 20 400
CHF 30 000 einbezahlt − Steuerersparnis
Effektives Kapital in der Kasse
CHF 30 000
verzinst sich bis zur Pensionierung
Die Wirkung ist bei hohen Einkommen maximal. Für Sophie kostet jeder einbezahlte CHF 100 Einkauf netto CHF 68. Über 5 Jahre mit einem jährlichen Einkauf von CHF 30'000 ergibt das CHF 48'000 kumulierte Steuerersparnis.

Die Falle: die 3-Jahres-Sperrfrist

Artikel 79b BVG schreibt eine strikte Regel vor: Kein Kapitalbezug innert 3 Jahren nach einem Einkauf zulässig. Das betrifft folgende Bezüge:

  • Kapitalbezug bei der Pensionierung.
  • Bezug zum Erwerb von Wohneigentum (WEF).
  • Bezug für selbstständige Tätigkeit.
  • Bezug bei endgültiger Ausreise aus der Schweiz.
Folgen bei zu frühem Bezug
Die Steuerverwaltung hebt den Steuerabzug rückwirkend auf. Sie schulden dann (mit Zinsen) die Steuer, die ohne Einkauf geschuldet gewesen wäre. Auf CHF 30'000 Einkauf bei 32 % Grenzbelastung sind das ~CHF 9'600 Nachsteuer plus Verzugszinsen. Der Einkauf wird so zu einer neutralen oder gar negativen Operation.

Wann der Einkauf sinnvoll ist — die Checkliste

Sechs Bedingungen für einen klar positiven Einkauf:

Der BVG-Einkauf ist sinnvoll, wenn…
KriteriumBegründung
Sie in einer hohen Grenzbelastung (>25 %) sindDie Steuerersparnis ist proportional zu Ihrer Grenzbelastung
Sie die Rente bei der Pensionierung wählenDer Einkauf ist endgültig in Ihre Rente integriert, kein Sperrrisiko
Sie mehr als 3 Jahre vor einem allfälligen Bezug habenDie 3-Jahres-Sperrfrist ist gewahrt
Sie über verfügbare Liquidität verfügenDer Einkauf ist nicht rückzahlbar und blockiert sofort das Kapital
Ihre Kasse einen befriedigenden Zinssatz bietetDer Einkauf muss bis zur Pensionierung eine sinnvolle Rendite generieren
Sie auch die Risikodeckung wieder aufbauen wollenDer Einkauf erhöht das Guthaben und damit die Leistungen bei Tod/Invalidität
Source : Pillarum — Synthese günstiger Fälle

Wann der Einkauf zur Falle wird

Drei Fälle, in denen es besser ist, davon abzusehen:

  1. Sie planen einen Kapitalbezug innert 3 Jahren (Pensionierung, WEF, Selbstständigkeit, Ausreise). Der Einkauf wird steuerlich aufgehoben.
  2. Sie sind in einer tiefen Grenzbelastung (< 20 %). Die Steuerersparnis genügt nicht, um die Kapitalblockade auszugleichen.
  3. Sie haben kein anderes verfügbares Sparvermögen. Der Einkauf blockiert das Kapital bis 60-65 (ausser bei gesetzlichen Fällen). Bei dringendem Liquiditätsbedarf nicht zugänglich.
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Die fortgeschrittene Optimierung: Einkauf + Übertrag + gestaffelter Bezug

Für hohe Einkommen mit relevanten Guthaben lassen sich mehrere Hebel kombinieren:

  • Gestaffelte Einkäufe über 5-10 Jahre vor der Pensionierung, um den jährlichen Steuerabzug in der hohen Grenzbelastung zu maximieren.
  • Übertrag in einen günstigen Kanton mindestens 12 Monate vor dem endgültigen Bezug (siehe unseren kantonalen Vergleich).
  • Gestaffelter Bezug über 2-3 Steuerjahre (BVG + Freizügigkeit + 3a getrennt).
  • Mix Rente + Kapital bei der Pensionierung (siehe unseren eigenen Artikel).
Darüber hinaus: 3a unabhängig oder ergänzend
Wenn Sie Ihre BVG-Einkäufe bereits ausgeschöpft haben, bleibt die 3. Säule 3a der zusätzliche Hebel. Jahreshöchstbetrag Angestellte 2024: CHF 7'056. Höchstbetrag Selbstständige 2024: 20 % des Einkommens bis CHF 35'280. Mit den BVG-Einkäufen kumulierbar.

Häufige Fehler

  1. Einkauf in den 2 Jahren vor der Pensionierung. Der Kapitalbezug wird steuerlich blockiert. Entweder Sie beziehen alles als Rente, oder Sie warten 3 Jahre nach dem Einkauf.
  2. Einkauf ohne Prüfung des Kassenzinssatzes. Eine Kasse, die 15 Jahre lang 1 % auf dem Überobligatorium zahlt, generiert deutlich weniger als eine diversifizierte Anlage ausserhalb des BVG.
  3. Einkauf, wenn die Guthaben verstreut sind. Falls Sie nicht übertragene Freizügigkeitskonten haben, erhöht ein Einkauf in der aktiven Kasse die Streuung, ohne das Ganze zu optimieren. Zuerst konsolidieren.
  4. Einkauf in einem aussergewöhnlichen Einkommensjahr. Erhalten Sie einmal einen grossen Bonus, ist das verlockend — prüfen Sie aber, ob die Grenzbelastung den vollständigen Betrag wirklich absorbiert.
À retenir
  • 01Der Einkauf ist im Einzahlungsjahr zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar — starker Steuerhebel für hohe Einkommen.
  • 023-Jahres-Sperrfrist vor jedem Kapitalbezug. Sonst hebt die Verwaltung den Abzug auf.
  • 03Sinnvoll, wenn: Grenzbelastung > 25 %, Bezug weit entfernt, Liquidität verfügbar, Kasse mit guter Rendite.
  • 04Kombinierbar mit vorgängiger kantonaler Übertragung und gestaffelten Bezügen über mehrere Jahre, um die Nettowirkung zu maximieren.

Um Ihre aktuelle Lücke zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden Lesen des Vorsorgeausweises. Zur Optimierung des Bezugskantons, unseren kantonalen Vergleich. Für die vollständige Checkliste ab 50+, unseren Vor-Pensions-Leitfaden.

Quellen & Referenzen

  1. BVG, Art. 79b — Einkäufe und 3-Jahres-Sperrfrist
  2. DBG, Art. 33 Abs. 1 lit. d — Abzugsfähigkeit der BVG-Einkäufe
  3. StHG, Art. 9 Abs. 2 lit. d — Kantonale Harmonisierung
  4. Bundesgericht — Rechtsprechung zu Einkäufen vor Bezug
  5. BSV — Merkblatt zu BVG-Einkäufen

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