BVG-Einkäufe: wann es sich lohnt, wann es zur Falle wird.
Der BVG-Einkauf ist eine der wenigen Steueroptimierungen, die Angestellten in der Schweiz zur Verfügung stehen. Man muss aber die Mechanik, die Fristen und die Falle des Kapitalbezugs verstehen.
Der BVG-Einkauf ist eine der ganz wenigen Steueroptimierungen, die Angestellten in der Schweiz noch zugänglich sind. Sie zahlen Geld in Ihre Pensionskasse, um eine „Vorsorgelücke" zu schliessen, und der Betrag ist im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Auf dem Papier unschlagbar. In der Praxis sorgen genaue Regeln dafür, dass es kein reines Steuergeschenk wird.
Was ist eine Vorsorgelücke
Zu jedem Alter berechnet Ihre Kasse das „maximal theoretische" Guthaben, das Sie hätten, wenn Sie ohne Unterbruch zum Höchstsatz auf Ihrem aktuellen Lohn eingezahlt hätten. Die Differenz zwischen diesem Maximum und Ihrem tatsächlichen Guthaben = Ihre Lücke. Sie können sie durch Einkäufe füllen.
Typische Lückenursachen:
- Spät begonnene Karriere (Studium, Promotion).
- Auslandphasen ohne BVG-Beiträge.
- Phasen ohne Erwerbstätigkeit (lange Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Sabbatical).
- Erhebliche Lohnsteigerung (die Lücke vergrössert sich mechanisch).
- Kassenwechsel mit Übertragung eines unter dem Theoretischen liegenden Guthabens.
Die Berechnung: wie viel ich einkaufen kann
Der maximale Einkaufsbetrag steht auf Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis. Ist er nicht angegeben, kann Ihre Kasse ihn auf kostenlose Anfrage berechnen.
| Element | Betrag |
|---|---|
| Aktueller koordinierter Lohn | CHF 60 000 |
| Theoretisches Maximalguthaben mit 45 (BVG-Formel) | CHF 280 000 |
| Aktuelles tatsächliches Guthaben | CHF 195 000 |
| Lücke = möglicher Einkauf | CHF 85 000 |
Der Steuerhebel: wie viel man wirklich spart
Steuerbares Einkommen CHF 145'000. Grenzbelastung Waadt + Gemeinde ≈ 32 % (Schätzung 2024). Lücke von CHF 60'000 verfügbar. Entscheidet sich, dieses Jahr CHF 30'000 einzukaufen.
- Einkauf an die Kasse
- CHF 30 000
- Steuerliche Grenzbelastung
- ~32 %
- Steuerbares Einkommen vor Einkauf
- CHF 145 000
- Steuerersparnis im Einkaufsjahr
- ~CHF 9 600 32 % × CHF 30 000
- Reale Nettokosten des Einkaufs
- CHF 20 400 CHF 30 000 einbezahlt − Steuerersparnis
- Effektives Kapital in der Kasse
- CHF 30 000 verzinst sich bis zur Pensionierung
Die Falle: die 3-Jahres-Sperrfrist
Artikel 79b BVG schreibt eine strikte Regel vor: Kein Kapitalbezug innert 3 Jahren nach einem Einkauf zulässig. Das betrifft folgende Bezüge:
- Kapitalbezug bei der Pensionierung.
- Bezug zum Erwerb von Wohneigentum (WEF).
- Bezug für selbstständige Tätigkeit.
- Bezug bei endgültiger Ausreise aus der Schweiz.
Wann der Einkauf sinnvoll ist — die Checkliste
Sechs Bedingungen für einen klar positiven Einkauf:
| Kriterium | Begründung |
|---|---|
| Sie in einer hohen Grenzbelastung (>25 %) sind | Die Steuerersparnis ist proportional zu Ihrer Grenzbelastung |
| Sie die Rente bei der Pensionierung wählen | Der Einkauf ist endgültig in Ihre Rente integriert, kein Sperrrisiko |
| Sie mehr als 3 Jahre vor einem allfälligen Bezug haben | Die 3-Jahres-Sperrfrist ist gewahrt |
| Sie über verfügbare Liquidität verfügen | Der Einkauf ist nicht rückzahlbar und blockiert sofort das Kapital |
| Ihre Kasse einen befriedigenden Zinssatz bietet | Der Einkauf muss bis zur Pensionierung eine sinnvolle Rendite generieren |
| Sie auch die Risikodeckung wieder aufbauen wollen | Der Einkauf erhöht das Guthaben und damit die Leistungen bei Tod/Invalidität |
Wann der Einkauf zur Falle wird
Drei Fälle, in denen es besser ist, davon abzusehen:
- Sie planen einen Kapitalbezug innert 3 Jahren (Pensionierung, WEF, Selbstständigkeit, Ausreise). Der Einkauf wird steuerlich aufgehoben.
- Sie sind in einer tiefen Grenzbelastung (< 20 %). Die Steuerersparnis genügt nicht, um die Kapitalblockade auszugleichen.
- Sie haben kein anderes verfügbares Sparvermögen. Der Einkauf blockiert das Kapital bis 60-65 (ausser bei gesetzlichen Fällen). Bei dringendem Liquiditätsbedarf nicht zugänglich.
Die fortgeschrittene Optimierung: Einkauf + Übertrag + gestaffelter Bezug
Für hohe Einkommen mit relevanten Guthaben lassen sich mehrere Hebel kombinieren:
- Gestaffelte Einkäufe über 5-10 Jahre vor der Pensionierung, um den jährlichen Steuerabzug in der hohen Grenzbelastung zu maximieren.
- Übertrag in einen günstigen Kanton mindestens 12 Monate vor dem endgültigen Bezug (siehe unseren kantonalen Vergleich).
- Gestaffelter Bezug über 2-3 Steuerjahre (BVG + Freizügigkeit + 3a getrennt).
- Mix Rente + Kapital bei der Pensionierung (siehe unseren eigenen Artikel).
Häufige Fehler
- Einkauf in den 2 Jahren vor der Pensionierung. Der Kapitalbezug wird steuerlich blockiert. Entweder Sie beziehen alles als Rente, oder Sie warten 3 Jahre nach dem Einkauf.
- Einkauf ohne Prüfung des Kassenzinssatzes. Eine Kasse, die 15 Jahre lang 1 % auf dem Überobligatorium zahlt, generiert deutlich weniger als eine diversifizierte Anlage ausserhalb des BVG.
- Einkauf, wenn die Guthaben verstreut sind. Falls Sie nicht übertragene Freizügigkeitskonten haben, erhöht ein Einkauf in der aktiven Kasse die Streuung, ohne das Ganze zu optimieren. Zuerst konsolidieren.
- Einkauf in einem aussergewöhnlichen Einkommensjahr. Erhalten Sie einmal einen grossen Bonus, ist das verlockend — prüfen Sie aber, ob die Grenzbelastung den vollständigen Betrag wirklich absorbiert.
- 01Der Einkauf ist im Einzahlungsjahr zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar — starker Steuerhebel für hohe Einkommen.
- 023-Jahres-Sperrfrist vor jedem Kapitalbezug. Sonst hebt die Verwaltung den Abzug auf.
- 03Sinnvoll, wenn: Grenzbelastung > 25 %, Bezug weit entfernt, Liquidität verfügbar, Kasse mit guter Rendite.
- 04Kombinierbar mit vorgängiger kantonaler Übertragung und gestaffelten Bezügen über mehrere Jahre, um die Nettowirkung zu maximieren.
Um Ihre aktuelle Lücke zu verstehen, lesen Sie unseren Leitfaden Lesen des Vorsorgeausweises. Zur Optimierung des Bezugskantons, unseren kantonalen Vergleich. Für die vollständige Checkliste ab 50+, unseren Vor-Pensions-Leitfaden.