Gebühren der Freizügigkeitsstiftungen: was zu verstehen ist.
Nicht alle Freizügigkeitskonten haben dieselbe Gebührenstruktur. So lesen Sie sie und entscheiden zwischen Selbstverwaltung und betreuter Anlage.
Eine Freizügigkeitsstiftung erhebt Gebühren. Das ist normal — sie verwaltet Ihr Guthaben, verzinst es, sichert es regulatorisch. Doch die Gebührenstrukturen variieren stark von Stiftung zu Stiftung, und das Raster ist nicht immer intuitiv. Dieser Artikel zerlegt die sechs zu kennenden Gebührenposten und behandelt dann die eigentliche Frage: Wie wählt man zwischen einem eigenständigen (kostengünstigen) Ansatz und einer betreuten Anlage?
Die sechs zu prüfenden Gebührenkategorien
1. Jährliche Verwaltungsgebühren
Die sichtbarste. Typischerweise zwischen 0 und 100 CHF pro Jahr für ein einfaches Konto. Manche Bankstiftungen haben sie abgeschafft, um Kunden anzuziehen; andere verlangen sie. Es ist nicht der gewichtigste Posten, aber derjenige, den man zuerst betrachtet — manchmal zu Unrecht.
2. Verwaltungsgebühren auf Wertschriften (TER)
Falls Sie Ihr Guthaben in Fonds anlegen, gilt eine Total Expense Ratio (TER). Sie umfasst die Gebühren des Vermögensverwalters, der Depotbank und der Stiftung. Drei Hauptangebotsfamilien:
- Traditionelle aktive Lösungen (Verwalter, die Titel auswählen, ein Mandat verfolgen, aktiv rebalancieren): 0,9 bis 1,5 % pro Jahr. Diese Gebühren entlöhnen menschliche Selektionsarbeit und kontinuierliche Begleitung — im Gegenzug für die Suche nach Outperformance oder ein kontrolliertes Risikoprofil.
- Indexierte / ETF-Lösungen (Nachbildung eines Marktindex): 0,3 bis 0,7 % pro Jahr. Tiefe Gebühren, starke Transparenz, aber keine aktive Steuerung.
- Cash- oder Direktobligationen-Lösungen: 0,1 bis 0,3 %. Für vorsichtige Profile oder kurze Horizonte.
3. Devisenkursgebühren
Wenn die Stiftung in USD oder EUR lautenden Titeln anlegt oder Sie eine Auszahlung auf ein Fremdwährungskonto verlangen, fallen Devisenkursgebühren an. Typische Margen: 0,5 bis 1,5 % auf dem Interbankenkurs. Auf einem in EUR gewechselten Guthaben von CHF 100'000 entspricht das CHF 500 bis 1'500 auf einen Schlag, oft unsichtbar.
4. Eröffnungs- / Schliessungsgebühren
Viele Stiftungen verrechnen für die Eröffnung nichts. Die Schliessung hingegen kann 0 bis 200 CHF kosten. Und manche Stiftungen verrechnen eine „Ausstiegsgebühr", die sie lieber anders nennen, bis zu CHF 300.
5. Transaktionsgebühren
Wenn Sie Ihre Allokation ändern (Rebalancing, Portfolio-Umsteuerung), erheben manche Stiftungen 0,1 bis 0,5 % pro Operation. Vor allem zu prüfen, falls Sie mehrmals jährlich rebalancieren möchten.
6. Courtage und Stempelabgaben
Die eidgenössische Umsatzabgabe auf Wertschriften (Stempelabgabe) trifft bestimmte Operationen. Oft in der TER inkludiert, aber zu prüfen. Für Schweizer Fonds sind die meisten befreit.
Drei typische Stiftungsprofile
| Profil | Indikative jährliche Gebühren | Was enthalten ist |
|---|---|---|
| Traditionelle oder Kantonalbank | ~1,1 bis 1,6 % | Bankberatung, aktive Verwaltung hauseigener Fonds, Zugang zum Filialnetz, mehrere Anlageprofile |
| Digitale Bank / unabhängige Stiftung | ~0,4 bis 0,8 % | Indexierte Allokation (ETF), Online-Schnittstelle, wenig menschliche Begleitung |
| Cash-Konto ohne Anlage | Wenige Dutzend CHF | Kein Marktrisiko, keine Renditechance über den Zinssatz hinaus |
Die Wirkung der Gebühren auf 20 Jahre: ein Rechenbeispiel
Markus überträgt seine BVG-Guthaben in eine Freizügigkeitsstiftung und bleibt dort bis 58. Anlage in Wertschriften mit hypothetischer Bruttoperformance von 4,5 %/Jahr.
- Anfangsguthaben
- CHF 120 000
- Dauer
- 20 Jahre
- Bruttoperformance / Jahr
- 4,5 %
- Vergleich
- Gebühren 0,5 % vs. 1,4 %
- Endkapital — Gebühren 0,5 %
- CHF 263 800 kostengünstige eigenständige Stiftung
- Endkapital — Gebühren 1,4 %
- CHF 222 100 aktiv verwaltete Stiftung
- Bruttodifferenz über 20 Jahre
- CHF 41 700 ~19 % des Anfangskapitals
Fragen vor der Kontoeröffnung
Welche Stiftung Sie auch betrachten (kostengünstig oder mit Begleitung), stellen Sie diese sechs Fragen schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf:
- Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungsgebühren in CHF? Sind sie nach Guthabenstand abnehmend?
- Wie hoch ist die TER jeder Anlagelösung, mit Dokument (Factsheet) belegt?
- Gibt es Eröffnungs-, Schliessungs- oder Austrittsgebühren? Wie viel genau?
- Wie wird nicht investierter Cash vergütet (Zinssatz auf liquiden Anteil)?
- Wie hoch sind die Devisenkursgebühren, falls die Anlage in USD/EUR erfolgt?
- Welche menschliche Begleitung ist inkludiert und wie wird sie zugänglich (jährliches Gespräch, fester Ansprechpartner, Plattform)?
Der Sonderfall der Policen
Falls Sie Konto vs. Freizügigkeitspolice vergleichen, wissen Sie: Policen haben eine noch weniger transparente Gebührenstruktur: Versicherungsgebühren (Risikodeckung), in den ersten Jahren verteilte Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren der Hülle sind oft verflochten. Verlangen Sie systematisch die Tabelle der Rückkaufswerte Jahr für Jahr vor der Unterschrift. Es ist ein Standarddokument, das jeder Versicherer liefern kann.
Transfer zu einer anderen Stiftung — das Verfahren
Sie haben eine besser zu Ihrem Profil passende Stiftung identifiziert? Der Transfer ist in 95 % der Fälle gratis oder fast gratis.
- Konto oder Police in der neuen Stiftung eröffnen.
- Antragsformular für die Übertragung (von der neuen geliefert) ausfüllen.
- Die neue Stiftung erledigt das Verfahren bei der alten.
- Gewöhnliche Frist: 2 bis 6 Wochen.
- Keine Steuer: Der Transfer von einer Freizügigkeitsstiftung zu einer anderen ist steuerlich neutral.
Und nach der Pillarum-Suche?
Unser Kerngeschäft ist es, Ihre BVG-Guthaben in der Schweiz wiederzufinden. Eine einzige Vollmacht, 4 bis 6 Wochen, kostenlos. Sobald jedoch Ihre Situation kartiert ist, fragen uns viele Kunden, was sie mit diesen Guthaben tun sollen: wo zusammenführen? welche Allokation für die nächsten 10 oder 20 Jahre? welcher steuerliche Ansatz?
Wer das wünscht, kann eine Begleitung nach der Suche zur Vorsorge-Optimierung buchen — Wahl der Stiftung, Struktur der Guthaben, an Profil und Horizont angepasste Allokation, jährliche Überprüfung. Ein separater, kostenpflichtiger, immer optionaler Dienst: Die Suche bleibt kostenlos und bedingungslos. Erwähnen Sie es einfach dem Team am Ende des Dossiers.
- 01Sechs Gebührenkategorien zu prüfen — nicht nur die gross beworbene Verwaltungsgebühr.
- 02Über 20 Jahre hängt die Netto-Differenz zwischen kostengünstigem Ansatz und aktiver Verwaltung ebenso von der Qualität des Verwalters wie von den Bruttogebühren ab.
- 03Die richtige Wahl hängt von Ihrem Profil ab: eigenständig → transparente Low-Cost. Begleitet → qualitative aktive Verwaltung, vorausgesetzt, der Wert ist verstanden.
- 04Beim Bezug zählt der Sitzkanton der Stiftung ebenso viel wie das Gebührenprofil.
Um die allgemeine Mechanik der Freizügigkeit zu verstehen, lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden. Und zur Einordnung der Stiftung in die Schweizer Landschaft siehe Kassen, Stiftungen, Auffangeinrichtung — wer macht was.