Grenzgänger: was tun mit Ihrer 2. Säule bei der Rückkehr nach Deutschland?
Bezug, Blockierung, Besteuerung, bilaterale Abkommen: was ein Grenzgänger vor oder nach der Rückkehr nach Deutschland wissen muss.
Sie waren Grenzgänger, Sie sind nach Deutschland zurückgekehrt. Gute Nachricht: Ihre 2. Säule wartet auf Sie. Schlechte Nachricht: Es gibt drei Optionen, um sie zu nutzen, jede mit eigener Besteuerung — und die EU/EFTA-Regel kompliziert das Ganze. So entscheiden Sie und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Zuerst: die Trennung Obligatorium / Überobligatorium kennen
Auf Ihrem Vorsorgeausweis (das jährliche Dokument Ihrer letzten Schweizer Kasse) ist Ihr Guthaben in zwei Teile zerlegt:
- Obligatorisches Guthaben = der gesetzlich (BVG) vorgeschriebene Anteil, auf dem koordinierten Lohn bis rund CHF 64'000/Jahr. In der Schweiz bis zur Pensionierung blockiert.
- Überobligatorisches Guthaben = was die Kasse zusätzlich anbietet (über das gesetzliche Minimum hinaus). Bei einer Ausreise in die EU/EFTA bar auszahlbar.
Erscheint die Aufschlüsselung nicht explizit, verlangen Sie sie bei Ihrer Kasse — das ist ein gesetzliches Recht (Details in unserem Leitfaden).
Option 1 — Bar beziehen (der mögliche Teil)
| BVG-Anteil | Bar auszahlbar? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Überobligatorisch | Ja | FZG Art. 5 |
| Obligatorisch | Nein — in CH-Freizügigkeit blockiert | FZG Art. 25f (FZA) |
Steuerseite Schweiz
Bei der Auszahlung erhebt die Stiftung eine Quellensteuer. Der Satz hängt vom Sitzkanton der Stiftung ab, nicht vom Steuerpflichtigen. Grössenordnung:
- Steuergünstige Kantone (Schwyz, Zug, Nidwalden): 5 bis 6 % auf grossen Beträgen.
- Mittlere West- und Deutschschweizer Kantone: 7 bis 9 %.
- Teuerste Kantone (Genf, Basel-Stadt, Zürich): bis 10 bis 13 %.
Der Tarif ist vom ordentlichen Einkommen getrennt und progressiv auf dem Bezugsbetrag. Je höher das Kapital, desto höher der Grenzsteuersatz — auch wenn er deutlich unter dem ordentlichen Tarif bleibt.
Steuerseite Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen CH-DE von 1971 (mehrfach revidiert) verteilt die Besteuerungsrechte. In der Praxis:
- Das ausgezahlte BVG-Kapital ist in Deutschland nach dem Regime der Ruhegehälter im Sinne des Abkommens steuerpflichtig.
- Die Schweizer Quellensteuer eröffnet ein Recht auf Anrechnung in Deutschland, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- Die genauen Modalitäten (Grenzsteuersatz, Freibetrag, pauschale Besteuerung) variieren je nach Ihrer Situation. Die Beizug eines Steuerberaters wird für grössere Kapitalien dringend empfohlen.
Kader in der Finanzbranche, letzter Lohn CHF 145'000. Entscheidet sich aus familiären Gründen für die Rückkehr nach Deutschland.
- Gesamtes BVG-Guthaben
- CHF 184 000
- — obligatorischer Anteil
- CHF 112 000
- — überobligatorischer Anteil
- CHF 72 000
- Kanton der Stiftung
- Genf
- Mögliche Barauszahlung
- CHF 72 000 nur das Überobligatorium
- In CH-Freizügigkeit blockiert
- CHF 112 000 bis 65 (oder gesetzlicher Bezugsfall)
- Geschätzte CH-Quellensteuer
- ~7 200 CHF Satz ~10 % in GE — kantonsabhängig
Option 2 — Auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz belassen
Möglich bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter Schweiz. Vorteil: keine Besteuerung, solange nichts bezogen wird, und das Guthaben verzinst sich weiter (gering, aber zusammengesetzt).
Zu erwägen, wenn:
- Sie sich der Pensionierung nähern und einen geplanten Ausstieg bevorzugen (Rente oder gestaffeltes Kapital).
- Sie sich die Möglichkeit einer Rückkehr in die Schweiz offenhalten — das Guthaben bleibt für eine neue Kasse verfügbar.
- Sie von einem allfälligen Übertrag in einen steuergünstigen Kanton vor dem Bezug profitieren möchten.
Option 3 — Übertrag in eine deutsche Riester/Rürup?
Nein, nicht direkt. Kein gesetzlicher Mechanismus erlaubt einen reibungslosen Übertrag der schweizerischen 2. Säule in eine deutsche Riester-Rente oder Basisrente (Rürup). Der Ausstieg geht zwingend über einen Bezug (Kapital oder Rente), gefolgt — wenn Sie wünschen — von einer separaten Anlage in Deutschland.
Und vor allem: das Geld wiederfinden
Alles Vorhergehende setzt voraus, dass Sie wissen, wo Ihre Guthaben liegen. Wenn Sie mehrere Arbeitgeber in der Schweiz hatten oder Ihr letzter Arbeitgeber das Guthaben ohne Benachrichtigung in die Freizügigkeit überführt hat, sind Ihre Guthaben womöglich verteilt. Die Zentralstelle 2. Säule (Bern) verwaltet verwaiste Guthaben, deckt aber private Stiftungen nicht ab — diese müssen einzeln angefragt werden.
- 01Bei Ausreise in die EU/EFTA: nur der überobligatorische Anteil ist bar auszahlbar. Der obligatorische Anteil bleibt in CH-Freizügigkeit.
- 02Die Schweizer Quellensteuer hängt vom Kanton der Stiftung ab, nicht von Ihrem Wohnsitzort — eine vorgängige Übertragung kann die Rechnung senken.
- 03In Deutschland: Das Kapital ist steuerpflichtig, aber das DBA CH-DE eröffnet eine Anrechnung, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- 04Kein direkter Übertrag in deutsche Riester/Rürup. Der CH-Bezug ist ein separater Schritt zu einer allfälligen DE-Anlage.
Um den Steuerteil zu vertiefen, lesen Sie unseren eigenen Artikel Besteuerung des BVG-Bezugs in Deutschland. Und für die allgemeine Mechanik der Freizügigkeit, den vollständigen Leitfaden.