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Besteuerung des BVG-Bezugs in Deutschland: was tatsächlich gilt.

Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer, Anrechnung: der Besteuerungsmechanismus eines BVG-Bezugs auf deutscher Seite, ohne Geschwätz.

Par Pillarum
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Sie kehren nach Deutschland zurück und beziehen Ihr BVG als Kapital. Welche Besteuerung? Die kurze Antwort: ein wenig in der Schweiz, die Ergänzung (oft neutralisiert) in Deutschland. Die lange Antwort steht im Doppelbesteuerungsabkommen CH-DE von 1971 — und verdient einige Vorsicht.

Dieser Artikel ist informativ, keine persönliche Beratung
Die Steuerregeln variieren je nach Ihrer Situation, Ihrem Bezugskanton, dem genauen Betrag und dem Anwendungsdatum. Für relevante Kapitalien (≥ CHF 100'000) wird vor jedem Bezug der Austausch mit einem auf das DBA CH-DE spezialisierten Steuerberater dringend empfohlen.

Schritt 1 — Quellensteuer in der Schweiz

Im Moment des Bezugs erhebt die Stiftung eine Quellensteuer im Kanton ihres Sitzes (nicht des Steuerpflichtigen). Die Tarife variieren stark von Kanton zu Kanton.

BVG-Quellensteuer — Grössenordnung auf einem Bezug von CHF 200 000 (Schätzung 2024)
Kanton der StiftungIndikativer SatzGeschätzte Steuer
Schwyz, Zug, Nidwalden~4 bis 5 %~CHF 8 000 bis 10 000
Waadt, Bern~5 bis 7 %~CHF 10 000 bis 14 000
Genf, Basel-Stadt, Zürich~7 bis 10 %+~CHF 14 000 bis 20 000
Tessin, Wallis~6 bis 8 %~CHF 12 000 bis 16 000
Source : Pillarum — indikative Aggregation aus den kantonalen Tarifen 2024.
Optimierung vor dem Bezug möglich
Eine Übertragung Ihres Guthabens in eine Stiftung mit Sitz in einem Kanton mit tiefem Tarif (Schwyz, Zug, Nidwalden) vor der Bezugsantragstellung kann mehrere Tausend Franken Ersparnis bringen. Der Übertrag selbst ist steuerlich neutral (zwischen Stiftungen). Bedingung: begründet und vor dem Bezugsentscheid — keine reine nachträgliche Optimierungsoperation.

Schritt 2 — Besteuerung in Deutschland

Das ausgezahlte BVG-Kapital ist in Deutschland steuerpflichtig als Ruhegehalt (Art. 18 DBA CH-DE). Sie deklarieren es in der deutschen Einkommensteuererklärung als „sonstige Einkünfte" (Renten). Die deutsche Finanzverwaltung wendet ihren Tarif an.

Mechanismus der Anrechnung

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht Art. 24 DBA CH-DE die Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer auf die deutsche Steuer vor. Konkret wird das BVG-Kapital für die Bestimmung des Steuersatzes ins steuerpflichtige deutsche Einkommen einbezogen, doch die Anrechnung neutralisiert die entsprechende deutsche Steuer — Sie zahlen nicht zweimal auf derselben Bemessungsgrundlage.

Wirkung auf den globalen Grenzsteuersatz
Das BVG-Kapital wird nicht doppelt besteuert, beeinflusst aber Ihren Grenzsteuersatz auf die anderen Einkünfte des Jahres. Je nach Ihrer Situation kann die Einbeziehung eines BVG-Bezugs von CHF 200'000 in das Jahreseinkommen den Grenzsteuersatz auf Ihren anderen Einkünften ansteigen lassen. Frühzeitig zu berücksichtigen, falls Sie im Jahr des Bezugs mehrere Einkommensquellen in Deutschland haben.

Schritt 3 — Sozialabgaben

Die deutschen Sozialabgaben auf Ruhegehälter (insbesondere die Krankenversicherungsbeiträge) treffen ausländische Renten nicht generell für Personen, die einem Sozialversicherungssystem eines anderen EU/EWR-Staates oder der Schweiz angeschlossen sind, was bei vielen ehemaligen Grenzgängern der Fall ist (Formular S1).

Aber Achtung: Sind Sie steuerlich in Deutschland Rentner und dem deutschen Sozialversicherungssystem angeschlossen, können die Abgaben anfallen. Mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen.

Sonderfall — Rente statt Kapital

Beziehen Sie Ihr BVG als lebenslange Rente statt als Kapital, unterscheidet sich die steuerliche Behandlung:

  • Die Rente wird jährlich als Ruhegehalt versteuert, mit einem Ertragsanteil oder Besteuerungsanteil je nach Eintrittsalter (gemäss § 22 EStG).
  • Die Anrechnung CH-DE wirkt weiter.
  • Die vermögensrechtliche Auswirkung ist sehr unterschiedlich (Leibrente vs. frei verfügbares Kapital). Vergleich im Einzelfall vorzunehmen.

Konkreter Rechenfall

Cas concret
Markus, 62, letzte Stelle in Genf, kehrt nach Stuttgart zurück

25 Jahre in Genf gearbeitet. Gesamtes BVG-Guthaben CHF 480'000 (davon CHF 100'000 überobligatorisch). Entscheidet sich, den vor der ordentlichen Pensionierung verfügbaren Teil als Kapital zu beziehen.

Hypothèses
Möglicher Bezug (überobligatorisch)
CHF 100 000
Aktueller Stiftungskanton
Genf
Optimierter Stiftungskanton
Schwyz
Résultats
Quellensteuer GE (~9 %)
~CHF 9 000
Quellensteuer SZ nach Übertrag (~5 %)
~CHF 5 000
Ersparnis: ~CHF 4 000
Besteuerung DE (mit Anrechnung)
Neutralisiert
die deutsche Steuer auf das Kapital wird durch die Anrechnung kompensiert
Indikative Schätzung für 2024. Die genauen Zahlen hängen vom Gesamtbetrag der übrigen DE-Einkünfte des Jahres und dem konkret anwendbaren kantonalen Tarif ab. Vor der Ausführung mit einem Steuerberater zu validieren.
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Der zu vermeidende Fehler: zu spät deklarieren

Das im Jahr N bezogene BVG-Kapital muss in der deutschen Steuererklärung des Jahres N deklariert werden. Eine verspätete Deklaration kann Sanktionen nach sich ziehen, selbst wenn die Steuer durch die Anrechnung neutralisiert wird. Die Schweizer Stiftung übermittelt den Beleg nicht systematisch an die deutsche Finanzverwaltung — es liegt an Ihnen, ihn der Erklärung beizulegen.

À retenir
  • 01Die Schweizer Quellensteuer hängt vom Kanton der Stiftung ab — eine vorherige Übertragung nach SZ/ZG/NW kann mehrere Tausend Franken einsparen.
  • 02In Deutschland: Kapital als Ruhegehalt deklariert (Art. 18 DBA), mit einer Anrechnung, die die Doppelbesteuerung konkret neutralisiert (Art. 24).
  • 03Die Sozialabgaben treffen Schweizer Renten in der Regel nicht für zurückgekehrte Grenzgänger — unter Vorbehalt einer individuellen Prüfung.
  • 04Kapital oder Rente: prägende Wahl, die nach der gesamten Vermögenslage zu treffen ist, nicht allein nach der Steuer.

Für den allgemeinen Kontext der Rückkehr aus Deutschland, lesen Sie unseren eigenen Leitfaden für zurückkehrende Grenzgänger. Um die Trennung Obligatorium/Überobligatorium zu verstehen, die bestimmt, was Sie beziehen können, siehe unseren eigenen Artikel.

Quellen & Referenzen

  1. Doppelbesteuerungsabkommen CH-DE vom 11. August 1971 (revidiert)
  2. Art. 18 DBA CH-DE — Ruhegehälter
  3. Art. 24 DBA CH-DE — Vermeidung der Doppelbesteuerung
  4. Bundeszentralamt für Steuern (DE) — Rentenbesteuerung
  5. Bundesministerium der Finanzen (DE) — BMF-Schreiben

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