FAQ
Ihre Fragen. Ohne Umwege.
Die Suche nach Guthaben der zweiten Säule wirft immer dieselben Fragen auf — hier sind sie, mit vollständigen Antworten. Fehlt eine? Schreiben Sie uns.
Die vollständige Suche dauert in der Regel zwischen 3 und 4 Wochen. Sobald Sie Ihre Anfrage starten, kontaktieren wir sofort die betroffenen Institutionen (Pensionskassen, Zentralstelle 2. Säule). Die Dauer hängt von der Antwortzeit dieser Vorsorgeeinrichtungen ab. Sie erhalten Ihre Ergebnisse per Einschreiben an Ihre Heimatadresse mit einer detaillierten Zusammenfassung aller gefundenen Guthaben.
Ja, die AHV-Nummer ist absolut unerlässlich für eine vollständige Suche. Sie ist Ihre eindeutige Kennung im schweizerischen Vorsorgesystem. Ohne diese Nummer können die Institutionen Ihre Guthaben nicht lokalisieren. Seien Sie beruhigt: Ihre AHV-Nummer ist durch eine Verschlüsselung auf Bankniveau geschützt und wird nur für Ihre Suche verwendet.
Für den Start ist nur ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Wir überprüfen ihn sicher bei Ihrer Anmeldung. Bei Bedarf können wir Sie im Laufe des Prozesses um zusätzliche ergänzende Dokumente bitten, aber wir führen Sie Schritt für Schritt. In 95% der Fälle reicht der Ausweis aus.
Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns absolute Priorität. Verschlüsselung mit TLS 1.3 bei der Übertragung und AES-256 im Ruhezustand, für alle Ihre Informationen. Die Daten werden in der Europäischen Union (Frankfurt) bei DSGVO-konformen Auftragsverarbeitern gehostet, im Einklang mit dem Schweizer revDSG. Sie werden niemals verkauft oder an unbefugte Dritte weitergegeben: Nur die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen erhalten die für Ihre Suche unbedingt nötigen Angaben, und Sie können jederzeit die Löschung verlangen.
Die Suche nach Ihren Guthaben der 2. Säule ist vollständig kostenlos und unverbindlich: keine Anmeldegebühren, keine Kommission, kein Franken wird von den gefundenen Guthaben abgezogen — die Kassen zahlen immer direkt auf Ihr Konto. Pillarum wird durch seine professionelle Version Pillarum Pro finanziert, die sich an Vermögensverwalter richtet. Auf Wunsch gibt es danach eine freiwillige, kostenpflichtige Begleitung für die weiteren Schritte (Zusammenführung, Vorsorge), getragen von Partnerkanzleien — und wir lehnen Mandate ab, die Ihrer Situation nicht dienen würden.
Wenn wir Ihre vergessenen Guthaben lokalisieren, erhalten Sie einen vollständigen Bericht mit dem geschätzten Betrag und der Institution, die sie hält. Sie können sie dann direkt bei dieser Institution zurückholen. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen und Schritte zur Verfügung. Sie behalten bei jedem Schritt die volle Kontrolle über Ihre Guthaben.
Technisch ja, aber es ist lang und komplex. Sie müssten konforme Anfragen verfassen, jeden Fall verfolgen und Nachzügler anmahnen. Das kann mehrere Monate dauern und erfordert fundierte Kenntnisse des BVG-Systems. Pillarum automatisiert diesen ganzen Prozess für Sie in wenigen Minuten und garantiert, dass nichts vergessen wird.
Nein, es gibt keine Altersgrenze. Ob Sie 25, 45 oder 65 Jahre alt sind, Sie können nach Ihren vergessenen BVG-Guthaben suchen. Die Guthaben können jederzeit zurückgeholt werden, auch nach Ihrem Renteneintritt. Je früher Sie die Suche starten, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Wenn Sie in der Schweiz und dann im Ausland gearbeitet haben, bleiben Ihre schweizerischen Guthaben im schweizerischen System. Sie verschwinden nicht. Unsere Suche deckt alle schweizerischen Institutionen ab, unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz. Wenn Sie im Ausland wohnen, können wir Ihnen auch je nach geltenden bilateralen Abkommen helfen.
Nein, Ihre BVG-Guthaben gehen niemals verloren und verjähren nicht. Sie bleiben unbegrenzt verfügbar. Auch nach 10, 20 oder 30 Jahren haben Sie das Recht, sie zurückzufordern oder Ihre Erben können es tun. Die Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, Ihr Geld aufzubewahren, bis Sie es einfordern oder Ihre Erben es tun.
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